Blog erstellen – Schritt 11 – Monetarisierung deiner Website

In diesem Kapitel geht es um all die Fragen zur Monetarisierung deiner Website. Wie hoch muss die Anzahl der Seitenaufrufe sein? Macht eine Monetarisierung deiner Website unter der DSGVO und der ePrivacy-VO überhaupt noch Sinn? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich? Welche Freibeträge gibt es bei der Steuer? All diese Fragen werden im Folgenden behandelt.

Traffic

Bevor es überhaupt Sinn macht, an die Monetarisierung deiner Website zu denken, solltest du schon eine sehr hohe Anzahl Seitenaufrufe haben: Traffic! Und damit du viel Traffic auf deinem Blog hast, musst du hochwertige Inhalte veröffentlichen, die für deine Leser einen Mehrwert bieten. Doch stell dir vor, du veröffentlichst interessante Beiträge auf deiner Website, aber keiner liest sie. Das ist schade oder in deinen Augen vielleicht sogar schlimm. Aber es ist ganz normal, wenn du mit einem Blog startest. Zunächst kennt dich halt keiner.

Publicity

Um das zu ändern, musst du über deine Veröffentlichungen reden. Überall. Auf den Sozialen Netzwerken, über Kommentare und alle möglichen anderen Kommunikationswege. Du kannst Kontakte zu anderen Bloggern aufbauen, Gastbeiträge anbieten, dich in Webkataloge eintragen lassen (aber nur in wenige seriöse), an Chatrunden teilnehmen, Backlink-Aufbau betreiben, usw. Biete auch Verlinkungen von deiner Website zu deinen Sozial Network Accounts an (aber bitte über das Plugin Shariff, damit es DSGVO-konform ist).

Je bekannter deine Website ist, desto mehr Menschen rufen Beiträge deiner Seite auf. Dann steigt die „Traffic“ und Google bekommt das mit und schiebt deine Seite in der Liste der Suchergenisse weiter nach oben, bis du schließlich auf der Seite 1 landest. So weit die Theorie.

Starker Inhalt und SEO

Aber bis dahin ist ein weiter Weg mit harter Arbeit. Du brauchst viel Durchhaltevermögen und auf alle Fälle „Freude am Schreiben“. Und du darfst den Einsatz der Suchmaschinenoptimierung nicht übertreiben. Sonst erreichst du das Gegenteil: Die User bleiben aus oder Google straft dich sogar ab (z.B. wenn du massenhaft Backlinks aus dubiosen Kanälen gekauft hast oder Keyword-Spamming betreibst).
Also: konzentriere dich auf starke Inhalte, ein wenig SEO und viel Publicity.

Tracking Tools – Traffic messen

Es gibt Tools und Plugins, mit deren Hilfe du den Besucherstrom auf deinem Blog messen kannst. Zu den größten und bekanntesten Tools zählte in der Vergangenheit Google Analytics. Allerdings sind solche Tools ohne Zusatz-Vorkehrungen definitiv nicht DSGVO- und TTDSG-konform.

Du benötigst einen Cookie-Banner und die ausdrückliche Einwilligung des Users (Opt-In), die IP-Anonymisierung und einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit dem Dienstanbieter. Und wenn dann die meisten Leser den Einsatz der Cookies doch ablehnen werden, macht die umfangreichste Statistik keinen Sinn mehr, weil sie eben sehr mehr oder weniger lückenhaft ist.
Doch es gibt auch Alternativen:

Mit dem Plugin Statify erhältst du zwar nur 3 Informationen, aber die Datenverarbeitung ist komplett DSGVO-konform. Das Plugin informiert dich über die Besucherzahl pro Tag, zeigt die Anzahl der Seitenaufrufe für die einzelnen Artikel und zeigt an, aus welchen Quellen die Besucher auf deine Seite gestoßen sind. Für das Tracking in der ersten Zeit und das Messen der Auswirkung deiner Optimierungs-Maßnahmen reicht das mit Sicherheit aus.

Monetarisierung trotz DSGVO und ePrivacy-VO?

Viele Ertrags-Varianten im Online-Marketing setzen den Einsatz dieser Cookies voraus. Weil aber spätestens seit dem Inkrafttreten des TTDSG per Opt-In beim Leser um ausdrückliche Erlaubnis gebeten werden muss, stellt sich die Frage: macht das Anbieten dieser Cookies überhaupt noch Sinn im Zusammenhang mit Erwerbs-Quellen?

Ich denke: das kommt auf die Ausrichtung der Website an:

Wahrscheinlich werden Besucher von Blogs eher den Einsatz dieser Cookies untersagen. Sie wollen ja schließlich nur lesen, was der Autor da so schreibt. Viele nutzen zudem in ihrem Internet-Browser auch heute schon Adblocker, sodass sie die ganze Werbung nicht mehr sehen, ganz abgesehen von einer Erlaubnis, Cookies zu setzen.

Professionelle Web-Shops haben dagegen ein ganz anders orientiertes Publikum. Die Besucher wollen keine Artikel lesen, sondern suchen nur nach dem billigsten Anbieter für Dinge, die sie gerade aktuell kaufen „wollen“. Diese Besucher werden Cookies natürlich erlauben.

Aus dieser Einschätzung heraus meine Empfehlung: erst, wenn du Produkte oder Dienstleistungen auf deinem Blog anbieten kannst, die der User aus eigenen Stücken sucht und für deren Beschaffung er bereit ist, Geld auszugeben, erst dann lohnt sich eine Monetarisierung deiner Website im Hinblick auf Einnahme-Quellen, die Cookies voraussetzen.

Vor der Monetarisierung deiner Website

Gehen wir mal davon aus, dass eine Monetarisierung deiner Website trotzdem real erscheint, dann macht es sehr viel Sinn, sich schon weit im Vorfeld darauf vorzubereiten. Einige wichtige Punkte in diesem Zusammenhang beleuchte ich im Folgenden kurz:

Die Software

Du nutzt in Verbindung mit deinem Blog jede Menge Software aus unterschiedlichen Quellen. Ganz gleich, ob die diese Software kostenlos oder kostenpflichtig war/ist, musst du die Lizenz-Bestimmungen lesen und herausfinden, ob die Software nun auch für gewerbliche Zwecke genutzt werden darf oder nicht.

WordPress

WordPress ist kostenlos nutzbar und sogenannte „freie Software“, die unter der GNU Generel Public Licence (GPL) angeboten wird. Das bedeutet: Jeder kann die Software für beliebige Zwecke einsetzen (auch gewerblich) und sogar im Code verändern und auch verkaufen, solange er die Lizenz samt aller Freiheiten beim Verkauf mit weitergibt (Copyleft) und nicht den Namen „WordPress“ verwendet.

Die Themes und Plugins

Der WordPress-Hersteller Automattic fordert zwar von den Theme- und Plugin-Programmierern, dass sie ihre Werke ebenfalls unter die GPL stellen, aber das garantiert noch keine Bindung des Programmierers an diese Vorgabe. Einige Themes und Plugins werden ja als proprietäre Software angeboten. Und daraus können eben auch abweichende Lizenz-Bestimmungen resultieren.

Also musst du im Einzelfall für dein Theme und auch jedes Plugin konkret abklären, ob eine gewerbliche Nutzung erlaubt ist und wenn ja, unter welchen Lizenzbedingungen.

Tipp: wird ein Plugin als Open-Source Software (= freie Software) ausgezeichnet, dann unterliegt die Ausführung der Software keiner Beschränkung. Sprich: die Ausführung der Software ist im Rahmen gewerblicher Projekte erlaubt, solange wir nur von der Anwendung dieser Software sprechen.

Weitere Software

Nicht selten kommen außerhalb von WordPress weitere Programme zum Einsatz, deren Nutzung aber im Zusammenhang mit deiner gewerblichen Website steht. Zum Beispiel eine Bildbearbeitungs-Software zum Komprimieren deiner Fotos vor dem Hochladen in die Mediathek deines Blogs. Auch für solche Software ist abzuklären, ob eine gewerbliche Nutzung überhaupt zulässig ist.

Besonders kritisch ist vor diesem Hintergrund, wenn du im Zeitraum privater Nutzung deiner Website eine für gewerbliche Zwecke verbotene Software eingesetzt hast und die Produkte aus dieser Software (z. B. deine komprimierten Bilder) weiterhin auf deinem Blog eingesetzt werden, wenn du diese Website später kommerziell nutzt. Da hilft unter Umständen nur noch eine Kontaktaufnahme mit dem Hersteller der Software oder ein nachträglicher Kauf der Software für teuer Geld.

Um in dieser Hinsicht kein Risiko einzugehen, ist es folglich ratsam, schon weit im Vorfeld der gewerblichen Nutzung einer Website ausschließlich Software zu verwenden, deren Nutzung im Zusammenhang mit kommerziellen Websites ausdrücklich erlaubt ist.

Allerdings kommt es auch vor, dass ein Hersteller im Laufe der Weiterentwicklung seiner Software die Lizenz-Bestimmungen ändert. Folglich empfiehlt es sich, diesen Sachverhalt für die genutzte Software in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.

Dein Blog als Gewerbe

Die kommerzielle Nutzung einer Website ist ein Gewerbe, erfordert aber keinen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“. Somit ergibt sich aus der Definition im HGB, §1, dass der Website-Betreiber kein Handelsgewerbe, sondern ein Kleingewerbe betreibt (dieser Begriff ist allerdings umgangssprachlich).

Anlog dazu ist er dann auch kein Kaufmann, sondern ein Kleingewerbetreibender. Dieser unterliegt nicht dem HGB, sondern lediglich dem BGB. Der Vorteil: es ist keine doppelte Buchführung erforderlich. Es reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Der Kleinunternehmer-Status

Ist im ersten Jahr der Gewerbetätigkeit mit einem Umsatz kleiner 17.500 €/a und im zweiten Jahr unter 50.000 €/a zu rechnen, kann der Gewerbetreibende zudem vom Kleinunternehmer-Status Gebrauch machen. Daraus ergeben sich weitere Vorteile:
Es ist keine monatliche USt-Voranmeldung erforderlich, es ist keine Ausweisung der MwSt. auf Rechnungen erforderlich, aber der Kleinunternehmer darf eben auch keine Vorsteuer von eingehenden Rechnungen abziehen.

Die Gewerbeanmeldung

Schon bevor du das erste Geld mit deinem Blog verdienst, musst du ein Gewerbe anmelden. Versäumst du das, kann dir das Finanzamt Steuerhinterziehung nachsagen. Diese Anmeldung (Kleingewerbe) erfolgt auf dem Gewerbeamt deiner Stadt für 20 – 50 €. Ist einfach und schnell erledigt.

Automatisch wird man damit auch Mitglied in der IHK und muss jährlich Beiträge zahlen, wenn man eine bestimmte Umsatzhöhe überschreitet.

Kurze Zeit nach der Gewerbeanmeldung sendet dir das Finanzamt einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Hier musst du nun Angaben zu deinem Gewerbe machen.

Die Einnahmen-Überschuß-Rechnung:

Hier werden sämtliche Einnahmen und Ausgaben gelistet und mittels einzelner Quittungen belegt. Die Belege sind natürlich aufzubewahren. Bestehen die Ein- und Ausgaben im Wesentlichen aus Barzahlungen, solltest du ein Kassenbuch führen, um den Überblick zu behalten. Die EÜR ist seit 2017 übrigens ausschließlich elektronisch einzureichen (über Elster).

Die Steuererklärung

Wenn du ein Gewerbe betreibst, musst du auch jährlich eine Steuererklärung einreichen. Die kannst du selber erstellen oder von einem Steuerberater erstellen lassen. Was dir halt mehr zusagt.

Um ein Gefühl zu erhalten, welche Steuern auf dich zukommen, hier die Freibeträge für Einkommensteuer und Gewerbesteuer aus dem Jahre 2018 (diese Werte werden jährlich angepasst):

  • Einkommensteuer-Freibetrag: 9000 €
  • Gewerbesteuer-Freibetrag: 24.500 €

Die Einnahmequellen

Warum ich erst an dieser Stelle im Artikel auf die Einnahmequellen zu sprechen komme? Weil alle weiter oben beschriebenen Punkte zunächst viel wichtiger und die Grundvoraussetzung für eine Monetarisierung sind.

Die Auflistung der vielen möglichen Einnahmequellen  erspare ich mir allerdings in diesem Beitrag. Das haben andere Blogger schon zur Genüge getan. Du solltest bei deiner Recherche hierzu aber immer einige Punkte im Auge behalten:

Die Aktualität einer Einnahmequelle: Insbesondere Gesetze wie die DSGVO oder TTDSG ändern massiv die Rahmenbedingungen für einzelne Maßnahmen im Rahmen der Monetarisierung. Folglich sind Beschreibungen aus den Jahren vor 2018/2021 oftmals nicht mehr korrekt. Die wenigsten Blogger aktualisieren ihre Artikel von vor x Jahren.

Die Verdienstchancen: Viele Einnahmequellen sind stark abhängig von der Besucherzahl auf deinem Blog. Es gibt zwar keine scharfe Grenze oder eine Mindest-Besucherzahl, aber es wird immer nur ein sehr geringer Prozentsatz deiner Besucher eine Handlung ausführen, für die du Geld bekommst.

Du solltest dir auch im Vorfeld überlegen, welche Einnahmequellen du mit gutem Gewissen vor dir selber vertreten kannst. Werbebanner nerven manchen User, Newsletter-Pop-ups zur Kundenbindung kommen ebenfalls sehr aufdringlich rüber, eine Spenden-Aufforderung wirkt vielleicht anrüchig und den Ausführungen in Testberichten mit Pay-per-Click-Links glaubt sowieso keiner.

Treibe es nicht zu doll, sonst vermittelt deine Website schon einen negativen Eindruck, bevor der User überhaupt mit dem Lesen begonnen hat. Wenn mir der Adblocker in meinem Browser 30 oder 40 geblockte Werbeanzeigen ausweist, habe ich schon kein Interesse mehr, auf dieser Seite weiterzulesen. Und so wird es auch vielen Usern gehen.

Fazit zur Monetarisierung deiner Website

Wenn du tatsächlich eine Monetarisierung deiner Website geplant hast, musst du nichts überstürzen. Du kannst jederzeit selber das Tempo bestimmen, mit dem du dein Blog voranbringst. Die Stellschrauben sind: guter Inhalt, Mehrwert für den User, Publicity, SEO, Durchhaltevermögen und die richtige Nische auf dem Markt.

Letztendlich braucht eine Monetarisierung ausreichend Traffic und gefragte Produkte. Dann ist auch eine ePrivacy kein Hindernis.

Und achte auf alle Fälle auf die Zulässigkeit aller eingesetzten Mittel und Werkzeuge im Zusammenhang mit deinem Blog, auch wenn die Monetarisierung deiner Website erst viel später stattfindet. Das kann sonst Ärger geben.

 

Lesetipp:

Reiseblogger werden – und was dein Blog erfolgreich macht

 

 

Gliederung der Beitragsreihe:   Blog erstellen

 

 

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