Es hat sich in den letzten Jahren viel getan im Bereich der Fahrradlampen. LED-Scheinwerfer, Fernlicht, Abblendlicht, Blinker, USB-Ladeanschluss, Einschaltautomatik und viele andere Neuheiten rund um das Fahrrad-Licht drängen auf den Markt. Der Gesetzgeber hat die betreffenden Vorschriften aktualisiert und vieles, was früher nicht zugelassen war, ist heute erlaubt.
Doch es wird zunehmend schwieriger, aus dem unüberschaubaren Angebot die geeigneten Fahrradlampen zu finden. Nabendynamo oder Akku? LED oder Halogen? Lampen mit oder ohne Standlicht? Welche Funktionen sind wichtig? Wie viel Helligkeit brauche ich?
In diesem Artikel zeigen wir auf, was der Markt zu bieten hat und geben konkrete Tipps zum Kauf der passenden Produkte.
* Dieser Beitrag enthält Werbelinks.
Inhaltsübersicht
- Die StVZO – Vorschriften für Fahrradbeleuchtung
- Gesetzliche Vorgaben für Fahrradlampen
- Dynamo, Akku oder Batterie
- Glühbirne, Halogen oder LED
- Lichtstärke, Lichtstrom, Beleuchtungsstärke
- Bewertungs-Kriterien für Frontscheinwerfer
- Bewertungs-Kriterien für Rücklichter
- Bezugsquellen für Fahrradlampen
- Fazit zu den Fahrradlampen
Die StVZO – gesetzliche Vorschriften für die Fahrradbeleuchtung
Ein Fahrrad ist in Deutschland für den öffentlichen Straßenverkehr nur zugelassen, wenn die lichttechnischen Einrichtungen vollständig den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Diese Vorschriften findest du in der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO):
- §67: Vorschriften für lichttechnische Einrichtungen am Fahrrad
- §22a: Zulassungsbestimmungen für lichttechnische Einrichtungen an Straßenfahrzeugen
In §67 ist beschrieben, welche Beleuchtungs-Komponenten am Fahrrad notwendig sind und was am Fahrrad beleuchtungstechnisch erlaubt ist und was nicht. Zu den Beleuchtungs-Komponenten zählen im Wesentlichen die Energiequellen (Dynamo, Akkus, Batterien), die Lampen (Frontscheinwerfer, Rücklicht) und die Reflektoren (vorne, hinten, an den Pedalen und in den Laufrädern).
In §22a werden die technischen Anforderungen (TA) an die Beleuchtungs-Komponenten beschrieben. Diese Anforderungen müssen für die Zulassung von Lampen, Energiequellen und Reflektoren durch das Kraftfahrtbundesamt erfüllt sein. Wenn ein Produkt diese Zulassung erhalten hat, ist das an der K-Nummer auf dem Typenschild erkennbar.
Durch einige Aktualisierungen wurde die StVZO im Hinblick auf die Fahrradbeleuchtung an den technischen Fortschritt und die Bedürfnisse des Marktes angepasst:
- 2013 wurde die Dynamopflicht abgeschafft. Somit waren auch Akkus erlaubt.
- 2017 wurden neben den Akkus auch Batterien erlaubt.
- 2019 wurden Vorgaben für den Akkubetrieb von Leuchten an Pedelec und E-Bike ergänzt
Die gesetzlichen Vorgaben für Fahrradlampen
In der aktuell gültigen Fassung der StVZO gelten für Fahrradlampen und angrenzende Komponenten die im Folgenden aufgeführten Vorschriften:
- Als Energiequellen sind sowohl Dynamo als auch Akku und Batterie erlaubt.
- Bei Spannung und Leistung gibt es mittlerweile keine Begrenzung mehr auf 6 Volt und 3 Watt.
- Alle „lichttechnischen Einrichtungen“, wozu auch die Fahrradlampen zählen, müssen durch das Kraftfahrtbundesamt geprüft und zugelassen werden. Die Zulassung ist an der K-Nummer auf den Produkten erkennbar.
- Frontscheinwerfer: maximal sind zwei Frontscheinwerfer erlaubt. Sie müssen blendfrei eingestellt sein. Ab Fahrrad-Breite 1 Meter sind 2 Scheinwerfer zwingend vorgeschrieben. Blinkende Scheinwerfer sind nicht erlaubt. Zusätzlich Tagfahrlichtfunktion und Fernlichtfunktion sind erlaubt.
- Rücklicht: Blinkendes Rücklicht ist nicht erlaubt. Eine Bremslichtfunktion ist zulässig.
- Standlicht: ist sowohl in den Scheinwerfern als auch als separate Leuchte zulässig.
- Tagfahrlichtfunktion: ist erlaubt.
- Fernlichtfunktion: ist erlaubt.
- Blinker: sind nur an mehrspurigen Fahrrädern zulässig.
- Zusätzliche Leuchten an Rucksack, Helm oder Taschen sind erlaubt. Auch blinkende Zusatz-Leuchten (Achtung: Frontscheinwerfer und Rücklicht dürfen nicht blinken).
- Montage: Scheinwerfer und Energiequellen dürfen abnehmbar sein, müssen also nicht fest am Fahrrad montiert sein. Sie müssen auch nicht generell mitgeführt werden, sondern lediglich angebracht werden, wenn die Sichtverhältnisse es erfordern: bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechter Sicht.
Beleuchtungs-Komponenten, die nicht nach der StVZO zugelassen sind, z.B. sehr helle Frontstrahler, sind natürlich abseits der öffentlichen Straßen erlaubt.
Lesetipp:
Fahrrad Beleuchtung und StVZO: Was ist erlaubt?
Die Wahl der Stromquelle: Dynamo, Akku oder Batterie
Durch die Überarbeitung der gesetzlichen Grundlage stehen für die Fahrradbeleuchtung nun drei Energiequellen zur Auswahl: Dynamo, Akku und Batterie. Ein Dynamo liefert Wechselstrom, Akku bzw. Batterie stellen jedoch Gleichstrom bereit. Je nachdem, für welche Stromquelle du dich entscheidest, kommen andere Lampen in Betracht. Im Folgenden sind die einzelnen Stromquellen mit ihren Vor- und Nachteilen näher beschrieben.
Dynamo
Die Dynamoarten im Vergleich
Für die Nutzung der beim Radeln erzeugten Energie stehen theoretisch Seitenläufer-Dynamo, Speichendynamo, Walzendynamo und Nabendynamo zur Auswahl. In der Praxis empfiehlt sich heute jedoch eindeutig der Nabendynamo. Aus mehreren Gründen:
Die heutigen Nabendynamos sind wartungsfrei, gewährleisten störungsfreien Lauf auch bei Nässe und Schnee und verursachen deutlich weniger Reibungswiderstand im Vergleich zu Seitenläufer und Walzendynamo.
Der Speichendynamo hat einen schlechteren Wirkungsgrad und ist reparaturanfällig. Er wird heute nicht mehr angeboten. Preislich ist der Seitenläufer gegenüber dem Nabendynamo zwar noch im Vorteil, doch Nabendynamos werden zunehmend preiswerter und somit schwindet auch dieser letzte Vorteil des Seitenläufers.
Vorteile des Nabendynamos gegenüber Akku und Batterie
Der Nabendynamo liefert Strom, sobald das Rad bewegt wird. Du musst dich um nichts weiter kümmern. Kein Akku-Aufladen, keine Stromkosten.
Wird keine Energie für die Fahrradbeleuchtung benötigt (z. B. am helllichten Tag), kannst du den Strom aus dem Nabendynamo nutzen, um Akkus für andere Geräte aufzuladen. Wie das funktioniert und was du dafür benötigst, haben wir in separaten Artikeln näher beschrieben:
Nachteile des Nabendynamos gegenüber Akku und Batterie
Ein großer Nachteil der dynamobetriebenen Fahrradbeleuchtung ist das Leitungssystem. Die Kabel müssen am Fahrradrahmen mehr oder weniger geschickt verlegt werden und sind in bestimmten Bereichen anfällig für Beschädigungen. Aus Beschädigungen entstehen schnell Wackelkontakte. Das Gleiche gilt für sämtliche Kontaktstellen: Steckverbindungen, Lötstellen und jede andere Art stromführender Verbindungsstellen.
Je intensiver die Bewitterung, desto anfälliger ist dieses gesamte Stromleitungs-System für einen Ausfall. In der Regel ist die Ursachensuche dann immer sehr aufwändig und steht meistens zur unpassenden Zeit an, nämlich nachts.
Lesetipps:
Fahrradbeleuchtung anschließen – Schritt für Schritt
Akkus und Batterien
Nicht für jedes Fahrrad und jeden Einsatz ist der Dynamobetrieb die beste Lösung. An Rennrad oder Mountainbike z. B. macht ein dynamobetriebenes, fest installiertes Beleuchtungssystem wenig Sinn. Und wenn du mehrere Fahrräder nebeneinander in Gebrauch hast, kann dich die Dynamo-Ausstattung für ein jedes Fahrrad sehr viel Geld kosten. Hier kommen Akku oder Batterie als Energiequelle in Betracht.
Vorteile von Akku und Batterie gegenüber dem Nabendynamo
Akku- und Batterieleuchten werden per Halterung in Windeseile an Lenker, Sattelstütze oder Rahmen befestigt. Sie benötigen keine Kabel und kein aufwändig verlegtes Leitungssystem am Fahrrad. Das macht sie gegenüber dem Dynamosystem sehr flexibel einsetzbar (z. B. beim permanenten Wechsel zwischen mehreren Fahrrädern). Zudem sind Akku- und Batterieleuchten nur kurze Zeit der Witterung ausgesetzt und somit deutlich resistenter gegen Wackelkontakt oder Ausfall durch Korrosion.
Nachteile von Akku und Batterie gegenüber dem Nabendynamo
Um das rechtzeitige Aufladen des Akkus bzw. den Austausch leerer Batterien musst du dich kümmern. Wenn du das nicht permanent unter Kontrolle hältst, stehst du schnell im Dunkeln. Schwierig wird es dabei, wenn du weit und breit keine Ladequellen für die Akkus hast bzw. keine Bezugsquelle für neue Batterien findest.
Auf längeren Unternehmungen abseits der Zivilisation sind Akku- und Batterielampen daher keine glückliche Wahl.
Die mobilen Lampen erfordern auch einen höheren Schutz gegen Diebstahl. Du darfst sie nicht am Fahrrad stecken lassen, sonst sind sie schnell in den Händen anderer Leute. Wenn du Fahrten mit vielen kleinen Stopps in der belebten Großstadt unternimmst, kann das ständige Montieren und Demontieren ziemlich schnell lästig werden.
Die schnelle und einfache Montage per Halterung ist gleichzeitig aber auch die größte Schwachstelle vieler Akku- und Batterieleuchten: Die Halterung muss die Lampe dauerhaft in Position halten, auch bei starken Erschütterungen und Vibrationen. Viele Halter-Systeme versagen hier. Es gibt elastische Spannriemen, angeschraubte Halterungen oder Scharniersysteme mit Rasterklemmung.
Lesetipps:
Perfekter Fahrrad Diebstahlschutz
Fahrradschloss kaufen – Was beachten?
Akku versus Batterie
Für Vielfahrer lohnen sich eindeutig die Akkus gegenüber den konventionellen Batterien. Sie sind wiederaufladbar und viele Akkulampen bieten mit einem integrierten USB-Ladeanschluss eine sehr komfortable Bedienung beim Laden.
Akkuleuchten sind aber deutlich teurer als batteriebetriebene Lampen und die Leuchtdauer der Akkus in Stunden ist geringer als die Leuchtdauer bei Batterien.
Die Wahl der Leuchtmittel: Glühbirne, Halogen oder LED
Zur Auswahl standen einmal Glühlampe, Halogen und LED. Doch mittlerweile hat sich die LED durchgesetzt und wird in den meisten Fahrradlampen verbaut, weil sie deutliche Vorteile gegenüber der Halogenlampe hat:
- LED-Lampen benötigen wesentlich weniger Energie als Halogenlampen
- LED-Lampen haben eine deutlich höhere Lebensdauer als Halogenlampen (bis zu 40.000 Stunden)
- LED-Lampen sind gegen Überlastung geschützt (per Z-Diode)
- LED-Lampen passen sich im Betrieb an den vom Dynamo gelieferten Strom an (per elektronischer Regelung).
LED-Lampen sind allerdings deutlich teurer als Halogenlampen. Du musst dich also entscheiden zwischen einem höheren Preis (LED) und höherem Wartungsaufwand (Halogen).
Außerdem solltest du nur hochwertige LED-Lampen kaufen, die dann auch über eine effektive Wärmeableitung und eine stabile Stromversorgung verfügen, sonst hält die LED nur wenige hundert Stunden.
Der Vergleich der Helligkeit zwischen Halogen und LED ist nicht ganz einfach, weil bei LEDs der Lichtstrom in Lumen und bei Halogenbirnen die Leistung in Watt angegeben wird. Auch in der Lichtfarbe gibt es Unterschiede: Halogen strahlt ein warmes Licht aus, LEDs gibt es in den unterschiedlichsten Lichtfarben.
Lesetipps:
Lichtstärke, Lichtstrom und Beleuchtungsstärke – was ist wichtig?
Im Rahmen der Beschreibung und Bewertung von Fahrradlampen werden die Begriffe Lichtstärke, Lichtstrom, Beleuchtungsstärke, „Lux-Wert“, Helligkeit, Lichtmenge und „Lumen-Stärke“ häufig falsch oder unsachgemäß verwendet und stiften Verwirrung.
Tatsächlich ist die Ableitung der fotometrischen Größen Lichtstärke, Beleuchtungsstärke, Lichtstrom und Leuchtdichte aus den radiometrischen Größen (Bestrahlungsstärke, Strahldichte, Strahlungsleistung, usw.) auch nicht gerade trivial. Das ist historisch begründet und aus der nachträglichen Integration dieser Messgrößen ins SI-Einheiten-System zu erklären. Nach wie vor bleiben diese Messgrößen für den Laien somit sehr abstrakt.
Hier eine vereinfachte Erklärung der Messgrößen und ihre Relevanz im Hinblick auf die Beurteilung von Fahrradlampen:
Leuchtmittel (Glühbirne, Halogenbirne, Leuchtdiode) nehmen Energie in Form von Strom auf und geben einen Teil dieser Energie als sichtbares Licht wieder ab.
- Der Lichtstrom (Maßeinheit Lumen, lm) beschreibt dabei das gesamte abgegebene Licht der Lichtquelle.
- Die Lichtstärke (Maßeinheit Candela, cd) gibt den auf einen bestimmten Raumwinkel bezogenen Lichtstrom an.
- Die Leuchtdichte (Maßeinheit Candela/m²) ist ein Maß für die vom Auge wahrgenommene Flächenhelligkeit.
- Die Beleuchtungsstärke (Maßeinheit Lux, lx), auch Lichtstromdichte genannt, beschreibt, welcher Anteil vom Lichtstrom auf einem Quadratmeter Fläche ankommt (Lumen/m²). Wir nehmen unterschiedliche Beleuchtungsstärken als unterschiedliche Helligkeit wahr.
Viele Fahrradlampen-Hersteller prahlen mit sehr hohen Beleuchtungsstärken (100 oder 150 Lux). Doch im Straßenverkehr sind 40 Lux völlig ausreichend. Viel wichtiger als diese Größe ist dagegen die Ausleuchtung in Nah- und Fernbereich. Dafür sind jedoch nicht die eingesetzten Leuchtmittel und deren Energieaufnahme, sondern die verwendeten Reflektoren und Streulinsen in der betreffenden Fahrradlampe verantwortlich.
So kann eine Fahrradlampe mit 40 Lux und ausgezeichneter Ausleuchtung deutlich besser im Test abschneiden als eine Lampe mit 150 Lux und schlechter Ausleuchtung.
Zum Vergleich einige Werte für Beleuchtungsstärken aus unserem täglichen Umfeld:
- Bürobeleuchtung: 500 lx
- Flurbeleuchtung: 100 lx
- Wohnzimmer-Beleuchtung: 50 lx
- Straßenbeleuchtung: 10 lx
Die Lichtmenge (Maßeinheit Lumensekunde, lms) beschreibt den abgegebenen Lichtstrom über der Zeit. Diese Größe ist für die Beurteilung von Helligkeit und Ausleuchtung der Fahrradlampen also unerheblich.
Die Leuchtstärke ist keine Messgröße, sondern lediglich ein umgangssprachlich verwendeter, wertloser Begriff.
Fazit zu Helligkeit und Ausleuchtung bei den Fahrradlampen: 40 Lux Beleuchtungsstärke sind ausreichend. Darüber hinaus zählt nur noch eine angenehme Ausleuchtung von Nah-, Fern- und Seitenbereich. An dieser Stelle bist du auf Testberichte neutraler Organisationen angewiesen, sonst kaufst du die Katze im Sack.
Benötigst du mehr Helligkeit (z.B. 100 Lux Beleuchtungsstärke), dann achte darauf, dass sich die Lampe deiner Wahl blendfrei einstellen lässt.
Lesetipps:
Die größten Unfallgefahren für Radfahrer
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Bewertungs-Kriterien für Frontscheinwerfer
Der Frontscheinwerfer hat weißes Licht und soll dem Radler den Weg ausreichend hell ausleuchten. Gleichzeitig soll er die Sichtbarkeit des Radlers nach vorne und zu den Seiten sicherstellen, darf dabei aber bei aller Helligkeit andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
Moderne Frontscheinwerfer haben heute optional eine ganze Reihe weiterer Funktionen: Standlicht, Fernlicht, Tagfahrlicht, Bewegungssensoren, Helligkeitssensoren, USB-Ladeanschluss für andere Geräte, usw. Manche Funktion ist sinnvoll, andere Funktionen dagegen beanspruchen viel Energie, wodurch die Laufzeit von Akkus und Batterien deutlich reduziert wird. Besonders energieintensive Funktionen kommen daher eher bei Pedelec und E-Bike zum Einsatz, nicht aber am Fahrrad.
Lesetipps:
Pedelec, E-Bike, S-Pedelec – Unterschiede
Die Bewertungs-Kriterien für Frontscheinwerfer, gegliedert nach Stromquelle:
Stromquellen-unabhängige Merkmale
- Ausleuchtung im Nah-, Fern- und Seitenbereich
- Beleuchtungsstärke in Lux
- Leuchtmittel (Halogen oder LED)
- Das Maß für die Helligkeit: bei LED Angabe des Lichtstromes in Lumen, bei Halogen Angabe der Leistung in Watt
- Leucht-Modi (Eco, Blinken, Pulsen, usw.)
- Blendungsgefahr (auch im Wiegetritt)
- automatische Helligkeitsanpassung per Sensorik
- Bedienungselemente (Schalter, Tasten, Menüaufbau). Mit Handschuhen bedienbar?
- Verarbeitungsqualität
- Ersatzteilverfügbarkeit
- Schutz gegen Niederschlag
Frontscheinwerfer für Dynamobetrieb
- Standlicht
- Montageaufwand
- USB-Ladeanschluss für das Laden der Akkus anderer Geräte
Frontscheinwerfer für Akkubetrieb / Batteriebetrieb
- Qualität der Halterung. Manche Lampen verrutschen bei Vibration (z.B. auf Kopfsteinpflaster)
- Akku- / Batterie-Kapazität
- Akku fest verbaut oder entnehmbar
- Akku- / Batterie-Wechsel ohne Werkzeug?
- Brenndauer in Stunden
- Anzeige der Restleuchtdauer
- Ladedauer
- Ladeanschluss (USB, Netzteil), bei USB lässt sich eine Powerbank als erweiterte Stromquelle anschließen
- Mehrzweck-Verwendung (am Helm, als Taschenlampe, am Rucksack)
Bewertungs-Kriterien für Rücklichter
Das Rücklicht leuchtet rot und soll die Sichtbarkeit nach hinten und zu den Seiten sicherstellen. Heute werden optional noch Standlicht, Bremslicht, Tagfahrlicht und Sensoren für andere Funktionen angeboten. Auch hier gilt: je mehr Zusatzfunktionalität, desto kürzer die Akku- und Batterie-Laufzeit.
Die Bewertungs-Kriterien für Rücklichter, gegliedert nach Stromquellen:
Stromquellen-unabhängige Merkmale
- Helligkeit
- Ausleuchtung zu den Seiten
- Modi (Dauerlicht, Blinken, Pulsen, verschiedene Helligkeitsstufen, Eco, usw.)
- Einschaltautomatik per Tageslichtsensor
- Bremslicht per Bewegungssensor
- Montageaufwand
- Bedienelemente (Schalter, Haptik, Zugänglichkeit, mit Handschuhen bedienbar)
Rücklichter für Dynamobetrieb
- Standlichtfunktion
Rücklichter für Akkubetrieb / Batteriebetrieb
- Akku- / Batterie-Kapazität
- Akku fest verbaut oder entnehmbar (Werkzeug notwendig?)
- Brenndauer in Stunden
- Anzeige der Restleuchtdauer
- Ladedauer
- Mehrfach-Verwendung (am Helm, am Rucksack)
Bezugsquellen für Fahrradlampen
Fahrradlampen werden als Einzel-Komponenten oder im Set angeboten. Das Set beinhaltet dann in der Regel Frontscheinwerfer, Rücklicht und Reflektoren.
Im Set sind die Lampen natürlich etwas preiswerter, doch unter Umständen gehst du hier Kompromisse in Funktionalität oder Ausstattung ein.
Ganz gleich, aus welchen Quellen du deine Fahrradlampen kaufst, achte auf die Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr (die K-Nummer, siehe weiter oben).
Lesetipp:
Elektronik im Ausland kaufen – die Fallstricke
Neben der Beratung im Fachgeschäft sind aus unserer Sicht Produktvergleiche und Testberichte neutraler Organisationen eine wichtige Entscheidungshilfe. Achte aber bei deiner Recherche auf die Aktualität der Vergleiche. Die Entwicklung im Bereich der Fahrradbeleuchtung ist rasant und „gute“ Produkte von gestern sind möglicherweise heute im Vergleich zu neueren Produkten „schlecht“ bewertet.
Übrigens garantiert ein Fachgeschäft noch lange keine Sachkenntnis des Personals zum Thema Fahrradlampen, selbst, wenn sie eine breite Produktpalette im Angebot haben.
Und vor allem im Internethandel musst du aufmerksam prüfen, ob ein als „neutral“ wirkender Produktvergleich in Wirklichkeit nicht nur die Weiterleitung zu einem Shop zum Ziel hat. Dann ist es mit der Neutralität nämlich dahin. Schau dir auch die Rezensionen anderer Käufer an.
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Fazit zu den Fahrradlampen
Du wählst zwischen Dynamo, Akku und Batterie sowie zwischen Halogen und LED, achtest auf die StVZO-Zulassung und entnimmst die Bewertung von Ausleuchtung und Helligkeit den aktuellen Testberichten. Zusätzlich musst du dich für die gewünschte Ausstattung entscheiden: Standlicht ist sicher wertvoll, eine Helligkeitsautomatik brauchst du aber nicht zwingend. Das kostet Strom und Geld.
Hinweis zu den Quellen:
Das deutsche Verkehrsrecht (externer Link)
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