Fahrradträger kaufen – Beratung und Kauftipps

Fahrradträger kaufenSobald du Fahrrad oder E-Bike per Auto transportieren willst, benötigst du in der Regel einen Fahrradträger. Diese Dinger gibt es als Dachträger, Heckträger, als Träger für die Anhängerkupplung oder als Träger für die Wohnwagen- oder Anhänger-Deichsel.

Doch welcher Fahrradträger ist der beste? Was ist zu beachten beim Kauf? Welche Vorschriften gelten im Straßenverkehr? Wann ist eine ABE erforderlich? Und wie sind Schäden versichert?

In diesem Leitfaden findest du alle nötigen Infos und Tipps, wenn du dir einen Fahrradträger kaufen willst.

* Dieser Beitrag enthält Werbelinks.

 

Inhaltsübersicht

 

Welche Fahrradträger-Systeme gibt es?

So bunt wie das gesamte Spektrum an Fahrzeugen, so verschieden sind heute auch die konstruktiven Lösungen bei Fahrradträgern. Es gibt Fahrradträger

  • für den Innenraum
  • für das Autodach
  • für die Heckklappe
  • für Flügeltüren
  • für die Anhängerkupplung
  • für die Deichsel von Wohnwagen oder Anhänger.

Jedes dieser Systeme hat seine charakteristischen Merkmale und unter den Modellen verschiedener Hersteller zeigen sich zum Teil gewaltige Unterschiede bei Gewicht, Haltbarkeit, Crashsicherheit, Ergonomie, Komfort und anderen wichtigen Kriterien.

Doch es reicht bei Weitem nicht aus, sich nur auf das Trägerkonzept zu konzentrieren. Da gibt es Beschränkungen, die sich aus dem Verkehrsrecht oder der Fahrzeugzulassung ergeben. Die solltest du kennen, bevor du nach einem Fahrradträger suchst:

 

Was ist beim Fahrradtransport zu beachten?

Generell ist zu beachten, dass an Fahrzeug und Fahrradträger keine maximal zulässigen Lasten oder Abmessungen überschritten werden und die maximal zulässige Geschwindigkeit eingehalten wird. Sonst droht Gefahr, Ärger oder Bußgeld. Die relevanten Größen in dieser Hinsicht:

  • das maximal zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs
  • die maximal zulässige Dachlast des Fahrzeugs (gilt für Dachträger)
  • die herstellerseitige Zulassung eines Fahrradträgers für dein Fahrzeug-Modell (geht aus der Typenliste des Träger-Herstellers hervor)
  • die Vorgaben zur Stützlast der Anhängerkupplung (gilt für AHK-Fahrradträger), steht auf dem Typenschild der AHK bzw. im Fahrzeugschein
  • das Eigengewicht des Fahrradträgers (manche Träger wiegen schon für sich 30 kg!)
  • das Gewicht deiner Fahrräder, Pedelecs oder E-Bikes
  • die herstellerseitige Zulassung des Trägers für E-Bikes (wenn E-Bikes transportiert werden sollen)
  • die maximal zulässige Nutzlast beim Fahrradträger
  • die maximal zulässige Last je Schiene am Fahrradträger
  • die Länge der Aufnahme-Schienen für die Laufräder (Radstand der Räder)
  • die Breite der Aufnahme-Schienen für die Laufräder (Reifenbreite)
  • die vom Fahrradträger-Hersteller empfohlene maximal zulässige Geschwindigkeit unter Last
  • die Beschränkungen eines AHK-Trägers auf Anhängerkupplungen aus bestimmtem Werkstoff (z. B. „St 52-3 zulässig, GGG 40 unzulässig“). Siehe Prägestempel im Kugelhals der AHK (steht dort nichts, ist es St 52-3)
  • die in der StVO unter § 22 beschriebenen Höchst-Abmessungen am Fahrzeug. Auszug hierzu aus § 22:
    (2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein
    (4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, … Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein.
  • der Überstand der Laufräder gegenüber den Rückleuchten am AHK-Träger (ab 40 cm Überstand sind zusätzliche Leuchten an den Laufrädern anzubringen, sobald die Sichtverhältnisse Beleuchtung erfordern). Auszug hierzu aus § 22:
    (5) Ragt die Ladung (Fahrräder) seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten (des AHK-Trägers) … hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1: also bei Dunkelheit und schlechter Sicht), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht.
    (Anmerkungen unsererseits in kursiv)

Werden die vorgeschriebenen Werte nicht eingehalten, erlischt im schlimmsten Fall die Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug und die Kfz-Versicherung zahlt im Schadensfall nicht. Darüber hinaus ist am Fahrradträger noch zu beachten:

  • die Befestigungskrallen am Träger müssen u. U. mit übergroß dimensionierten Rohren an deinen Fahrrädern klarkommen (Öffnungswinkel)
  • ein ausreichend großer Abstand der Fahrräder zueinander: 19 cm reichen (Beschädigungsrisiko)
  • ausreichende Gummierung der Kontaktflächen zwischen dem Fahrradrahmen und dem Fahrradträger (Lackschäden)
  • die Eignung für Carbonrahmen (wenn du Zweiräder mit Carbonrahmen transportieren willst)
  • das allgemeine Handling und der Zeitaufwand für Montage und Demontage des Trägers
  • bei Fahrradträgern mit Rückleuchten ist man nur mit einem 13-poligen Stecker legal unterwegs (Erklärung siehe weiter unten)
  • eine effektive Diebstahlsicherung.

 

Was ist beim E Bike Transport zu beachten?

Fahrradträger für AHK - E-Bike TransportAls wenn die Liste der zu beachtenden Punkte nicht schon lang genug wäre, kommt beim E-Bike-Transport noch eine ganze Menge hinzu. Denn der Lithium-Ionen-Akku eines E-Bikes ist ein „Gefahrgut“. Und damit greifen die scharfen Vorschriften des ADR (Übereinkommen zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).

Was in diesem Rahmen alles zu beachten ist, solltest du wissen, bevor du erstmalig ein E-Bike oder einen E-Bike-Akku im öffentlichen Raum bewegst: E-Bike-Transport – was beachten?

 

Innenraumträger

Wenn Fahrräder nicht so sperrig wären, könnte man sie generell im Fahrzeug-Innenraum Innenraumträger - Fahrradträger kaufentransportieren. Doch das gelingt nur bei geräumigen Kombis und erfordert die Demontage von Vorderrad und Sattelstütze.

Wer damit kein Problem hat, findet heute Innenraumträger für kleines Geld. Besonders komfortabel sind Systeme, bei denen sich der Träger herausfahren lässt, um die Räder dann ohne akrobatische Verrenkungen auf- und abbauen zu können. Und geschickte Bastler können sich sogar selber einen solchen Träger bauen (Foto).

Trampen auf RadreisenBei einem Pickup reicht es übrigens, mit einer ausgedienten Isomatte den Außenlack zu schützen, dann lassen sich gleich mehrere Fahrräder einfach mit dem Vorderrad an der Heckklappe einhängen.

Klapprad gefaltetWem der Fahrrad-Transport „im“ Fahrzeug sehr wichtig ist, für den stellen Falträder eine interessante Alternative dar. Hier bietet der Markt mittlerweile hochwertige Modelle und ausgereifte Lösungen. Es gibt sogar E-Klappräder und E-MTBs.

Unsere Klapprad Kaufberatung.

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Fahrradträger für Dachgepäckträger

Fahrradträger für DachgepäckträgerDer Dachträger ist die einfachste Konstruktion und auch preiswerter als die anderen Varianten. Er benötigt aber zunächst einen Grundträger auf dem Autodach und erfordert einen nicht unerheblichen Krafteinsatz und arge Körperverrenkungen beim Be- und Entladen. Insbesondere die schwereren E-Bikes bringen dich da schnell an körperliche Grenzen.

Unsere Tipps:

Eine kleine Trittbank kann hier unter Umständen sehr hilfreich sein. Alternativ gibt es schwenkbare Dachträger, auf denen man das Fahrrad dann in liegender Position transportiert:

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Die Fahrräder auf dem Autodach zerstören die gute Aerodynamik deines Fahrzeugs und erhöhen deinen Spritverbrauch. Du solltest auch immer mit dem nötigen Feingefühl lenken, denn ruckartige Richtungswechsel belasten den Träger sehr stark.

Und an Tiefgaragen und niedrigen Unterführungen ist besondere Aufmerksamkeit oberste Pflicht. Du wärst nicht der erste Autofahrer, der seine hochwertigen Fahrräder hier durch eine kurze Unachtsamkeit schrottet. Das lenkt übrigens auch den Blick wieder auf die schwenkbaren Dachträger (siehe oben).

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Fahrradträger für die Heckklappe

Fahrradträger für die HeckklappeHast du keine Anhängerkupplung und keine Dachreling, ist ein Fahrradträger für die Heckklappe die beste Lösung. Es gibt Träger für Fließheck und Steilheck, für Heckklappen mit rahmenlosen Scheiben und für schwerere E-Bikes.

Je nach Heckklappe und Heckträger wird die Nutzung der Heckklappe für das Be- und Entladen des Fahrzeugs aber mehr oder weniger stark eingeschränkt. Das solltest du vor einem Kauf austesten. Sowohl ohne als auch mit Ladung.

Wird eine dritte Bremsleuchte durch den Träger samt Ladung verdeckt, muss eine zusätzliche Bremsleuchte am Träger angebracht werden.

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Fahrradträger für geteilte Hecktüren

Fahrradträger für geteilte HecktürenEs gibt auch Heckträger für Flügeltüren. Dabei wird der Fahrradträger lediglich an einer der beiden Flügeltüren montiert. Voraussetzung: der Fahrzeughersteller erlaubt diese zusätzliche Last an den Türen. Darüber hinaus musst du klären, ob sich die Hecktüre in beladenem Zustand tatsächlich noch öffnen lässt.

Wer keine Kompromisse eingehen will, greift zu einem Träger, der am Fahrzeugrahmen und nicht an den Hecktüren fixiert wird und sich komfortabel wegschwenken lässt. Alles eine Frage des Preises, denn solche Systeme kosten schnell um die 2000 Euro und erfordern die Eintragung in die Fahrzeug-Papiere.

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Fahrradträger für die Anhängerkupplung

Fahrradträger für AHK - E-Bike TransportDer Kupplungs-Fahrradträger ist sicher das komfortabelste Träger-System. Er setzt aber die Anhängerkupplung voraus. Bei diesem Träger entfällt das Heben der Fahrräder um 1-2 Meter. Noch komfortabler ist das Be- und Entladen, wenn absenkbare Auffahrrampen integriert sind. Es gibt sogar Träger mit elektrischer Lift-Funktion, der Steckerbuchse sei Dank. Das reduziert den Kraftaufwand auf ein Minimum und ist vor allem für das ältere Semester und besonders schwere E-Bikes interessant.

Lesetipp:

Senioren Fahrrad – Kaufberatung

 

Konstruktiv sind diese Fahrradträger relativ aufwändig und daher nicht nur äußerst stabil fixiert, sondern auch die teuerste Variante unter all den Fahrradträgern. In der Regel sind Brems- und Rückleuchten sowie eine Aufnahme für das dritte Kennzeichen integriert. Manche Modelle erlauben sogar das Nachrüsten von PDC-Sensoren, damit die Einparkhilfe in deinem Fahrzeug nutzbar bleibt.

Ob der Luftwiderstand beim AHK-Träger im Vergleich zum Dachträger geringer ausfällt, ist nicht garantiert. Das kommt ganz auf die Aerodynamik des Fahrzeugs an.

Der wichtigste Punkt ist aber die Ausstattung mit einem 13-poligen Stecker. Denn gemäß § 49a StVZO müssen bei Verwendung eines Lastenträgers (im Gegensatz zum Anhänger) “alle” am Fahrzeug vorhandenen Leuchten am Träger wiedergegeben werden. Das ist mit dem veralteten 7-poligen Stecker aber nicht realisierbar (Rückfahrleuchte und Nebelschlussleuchte funktionieren dann nämlich nicht). Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Punkt kontrolliert wird, ist zwar äußerst gering, aber offiziell ist es nicht legal.

Ist das System schwenkbar, hat man auch stets noch den freien Zugang zum Kofferraum.

Größtes Manko ist bei vielen Modellen der enorme Platzbedarf für die Lagerung abseits vom Auto. Viele Systeme sind nämlich nicht oder nur geringfügig faltbar.

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Fahrradträger für Wohnwagen- und Anhänger-Deichsel

Fahrradträger für die DeichselDeichselträger sind die einfachste Lösung, wenn auf der Deichsel von Wohnwagen oder Anhänger ausreichend Platz besteht. Im Vergleich zum Heckträger ist der Einfluss auf die Stützlast der Anhängerkupplung bei einem solchen Träger günstiger. Beachte neben der Stützlast aber auch mögliche Einschränkungen beim Lenkeinschlag und beim Zugriff auf den Deichselkasten. Hier gibt es schwenkbare und starre Modelle.

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Die Diebstahlsicherung

Für den Diebstahlschutz von Fahrrädern und E-Bikes auf einem Fahrradträger gilt im Prinzip das gleiche, wie für alle anderen Aufbewahrungs- oder Abstellorte im öffentlichen Raum: Das sicherste Schloss ist gerade gut genug. Warum das so ist und welche Fahrradschlösser hier infrage kommen, kannst du nachlesen:

Verlasse dich auf keinen Fall allein auf den im Träger integrierten Schutz, wie z. B. abschließbare Knebelmuttern. Das allein reicht definitiv nicht.

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Aber auch einen nicht beladenen Fahrradträger selbst musst du vor Diebstahl schützen. Denn dafür sind die Träger allesamt viel zu teuer und heiß begehrt. Deine Kasko-Versicherung ersetzt den Verlust übrigens auch nur, wenn der Träger mit Schloss gesichert war. Schau dir an, was der Träger-Hersteller für sein System anbietet und bewerte selber, ob das ausreicht oder nicht. Im Zweifel rüstest du auch hier sicherheitshalber nach.

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Normen und Prüfsiegel für Fahrradträger

Sämtliche Fahrradträger unterliegen den Normen DIN 75302 (Dachlastträger) oder DIN 75303 (Hecklastträger). Beide Normen beschreiben die Sicherheitsanforderungen und Prüfvorschriften von Dach- und Heck-Lastenträgern, mit denen sich unter anderem eben auch Fahrräder befördern lassen. Die DIN 75303 trat 2019 in kraft, die DIN 75302 gab es in einer veralteten Fassung schon seit 1991, in 2006 ergänzt um den Citycrash-Test.

Die Bindung an diese DIN-Normen ist für die Hersteller zwar freiwillig, doch um am Markt erfolgreich zu sein, fast schon Pflicht. Achte auf die DIN-Plakette in der Montageanleitung DIN Plakette und GS TÜV Prüfsiegelund/oder auf dem Typenschild am Träger.

Ein weiteres wichtiges Prüfzeichen ist das GS-Siegel. Es bestätigt die Einhaltung der Vorgaben aus dem in Deutschland geltenden Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Die Prüfung der ProdSG-Konformität ist ebenfalls freiwillig und wird ausschließlich von behördlich notifizierten Prüforganisationen (z. B. dem TÜV) durchgeführt. Dann erscheint das GS-Siegel in Verbindung mit dem TÜV-Zeichen.

Heckträger für die Anhängerkupplung enthalten in aller Regel Lampen und unterliegen damit der RoHS (Richtlinie 2011/65/EU), die die Verarbeitung schädlicher oder giftiger Substanzen regelt. Deren Einhaltung ist seit 2011 Voraussetzung für die Ausweisung der CE-Konformität.

 

Betriebserlaubnis für Fahrradträger

Üblicherweise werden Fahrradträger nicht fest mit dem Fahrzeug verklebt/verschweißt/verschraubt, sondern sie werden auf- und wieder abmontiert. Damit werden sie verkehrsrechtlich als “Ladung” betrachtet und nicht als “Fahrzeugteil”.

Würden sie als Fahrzeugteil und mit einer Verpflichtung zur Betriebserlaubnis eingestuft, würde der Gesetzgeber sie in § 22a StVZO explizit aufführen. Aktuell (2020) ist dem nicht so.

Folglich benötigen Fahrradträger in Deutschland keine Betriebserlaubnis (ABE) und müssen auch nicht in den Fahrzeug-Papieren eingetragen werden. Den TÜV interessiert es somit auch nicht.

Aber:

Gepäckträger unterliegen der Regelung R26 der UN/ECE (vorstehende Außenkanten an Fahrzeugen der Klasse M1) und sind somit genehmigungsfähig und genehmigungspflichtig.

Auszug hierzu aus der R26 (6.16.1.):
“Gepäck- und Skiträger müssen so am Fahrzeug befestigt sein, dass eine starre Verriegelung vorhanden ist und dass Horizontal-, Längs- und Querkräfte übertragen werden können, die mindestens der vom Hersteller angegebenen vertikalen Tragfähigkeit des Trägers entsprechen. …”

Genehmigungszeichen UN/ECEDie Genehmigung ist erkennbar an einem “E” im Kreis als Genehmigungszeichen. Die kleine Kennzahl im Kreis unten rechts beschreibt dabei das Land, in dem die Genehmigung erfolgte (1 = Deutschland, 2 = Frankreich, usw.).

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beschränkt sich im Hinblick auf Fahrradträger allerdings lediglich auf eine Genehmigungspflicht bei Dachträgern. Heckträger, ganz gleich, ob für Anhängerkupplung oder Hecktüren, werden dagegen aktuell (2020) vom KBA als nicht genehmigungspflichtig behandelt. Eine Grauzone.

Wenn Hersteller ihre Heckträger dennoch mit einer Betriebserlaubnis (z. B. der Europäischen EG-BE-PrüfzeichenBetriebserlaubnis, erkennbar am EG-BE-Prüfzeichen bzw. an einem kleinen “e” in rechteckigem Rahmen + Länderkennung und mit mehrstelliger Zahl dahinter) ausliefern, dann ist das nach unserer Einschätzung eher Marketing oder die vorausschauende Absicherung gegen zukünftige Vorschriften.

Liefert ein Fahrradträger-Hersteller als Begleitdokument zu seinen Produkten eine Betriebserlaubnis (Teilegutachten, EG-BE-Prüfung, ABE, usw.), solltest du diese im Fahrzeug mitführen, insbesondere auf Fahrten durchs Ausland. Das kann im Zweifel Ärger vermeiden.

Lesetipps:

Verkehrsregeln für Radfahrer im Ausland

Fahrrad Helmpflicht – alle Länder

 

Deine Sorgfaltspflicht im Fahrbetrieb

Erkundige dich vor einer Reise in/durch andere Länder nach den dort geltenden Vorschriften bzgl. max. zulässigem Überstand am Fahrzeug, Tempolimit oder der Notwendigkeit einer Warntafel.
Vermeide starke Richtungs- und Geschwindigkeitswechsel, denn das erzeugt enorme Belastungen am Träger.

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Ein offizielles Tempolimit für Fahrzeuge mit Fahrradträger gibt in Deutschland nicht. Viele Träger-Hersteller empfehlen jedoch 120 km/h Maximalgeschwindigkeit. Tatsächlich sind 120 km/h in vielen Situationen aber schon viel zu viel. Und ab 130 km/h stufen die Versicherungen das Fahrverhalten schon als grob fahrlässig ein.

Alles, was sich während der Fahrt von den Fahrrädern lösen könnte und was unnötig das Gesamtgewicht des Trägers erhöht, solltest du vor der Fahrt abnehmen und im Fahrzeug unterbringen.

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Grundsätzlich sind bei jeder Fahrt nach den ersten 50 km Fahrt auch alle Spanngurte, Klemmungen und Verschraubungen zu überprüfen. Durch das Setzverhalten während der Fahrt lockern sich manche Verbindungen nämlich gerne.

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Versicherung der Fahrradträger

Schäden, die beim Unfall durch Fahrradträger (mit oder ohne Beladung) entstehen, sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Bedingung: Fahrradträger und Zweiräder müssen sachgerecht montiert bzw. befestigt worden sein und alle Vorschriften zu Geschwindigkeit, Außenmaßen, zulässigen Gewichten, usw. sind eingehalten worden. Allerdings ist es ratsam, bei der eigenen Versicherung die Bestätigung einzuholen, dass der Sachverhalt auch exakt so behandelt wird.

Beim Diebstahlschutz wird differenziert:

  • Der Fahrradträger ist über Teilkasko- und Vollkasko-Versicherung versichert, wenn das Träger-System fachgerecht per Schloss gegen Diebstahl gesichert war.
  • Die Zweiräder (Ladung) sind über die Hausratversicherung versichert (wenn denn eine besteht). Aber nur, wenn in der betreffenden Versicherung die Zusatzklausel für Zweiräder zum vereinbarten Leistungspaket gehört. Das zählt nicht obligatorisch zum Leistungsumfang.

Lesetipp:

Schadensabwicklung beim Fahrradunfall

 

Fazit zum Fahrradträger kaufen

Manch einer macht sich kaum Gedanken über seinen Fahrradträger. Doch tatsächlich ist da eine ganze Menge zu beachten. Und es wundert einen, wie groß die Grauzonen bei Vorschriften und Kontrolle sind, geht von manchen Trägern doch eine nicht unerhebliche Gefahr aus, wenn man den Testberichten glaubt.

Kaufe nur Produkte renommierter Hersteller, halte dich an dessen Vorgaben und die Betriebsanleitung deines Fahrzeugs und fahre mit höchster Aufmerksamkeit für Träger und Last. Dann passt es schon.

Um dir die Auswahl deutlich zu erleichtern, haben wir die Testsieger unter allen Fahrradträgern und unsere Kaufempfehlungen für dich in einer Gesamt-Übersicht zusammengestellt: die Fahrradträger Testsieger.

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Und wenn dir der Fahrradträger deiner Wahl einfach zu teuer ist, bietet sich ja alternativ an, einen Fahrradträger zu mieten. Das kann für Wenignutzer die beste Lösung sein.

Lesetipp:

Fahrrad mieten – Was beachten?

 

 

Hinweise zu den Quellen:

Das deutsche Verkehrsrecht (externer Link)

Das Deutsche Institut für Normung (externer Link)

Das EU-Recht (externer Link)

 

 

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