E Bike Transport mit Auto, ÖPNV, Bahn, Bus, Schiff, Flugzeug, Post Versand

Fahrradträger für AHK - E-Bike TransportHast du dir schon einmal Gedanken darüber gemacht, was beim E Bike Transport so alles zu beachten ist? Da geht es nicht nur um Spanngurte, Wetterschutz und die Einhaltung der zulässigen Obergrenzen bei Fahrzeuggewicht oder Trägerlast.

Denn ein E Bike Akku ist ein „Gefahrgut“. Und daraus ergeben sich besondere Vorgaben für den E Bike Transport zu Land, Wasser oder Luft.

Wir zeigen auf, was da alles zu beachten ist, wenn du ein E Bike per Auto, ÖPNV, Bahn, Fernbus, Flugzeug oder als Paket transportieren willst.

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Inhaltsübersicht

 

Pedelec, E-Bike oder S-Pedelec

E Bike Verkehrsregeln und VorschriftenIm Prinzip ist ein E-Bike ein Fahrrad mit Motor-Unterstützung. Je nach Motorleistung, Höchstgeschwindigkeit und Funktionalität (mit / ohne Tretunterstützung) wird dabei verkehrsrechtlich aber zwischen Pedelec, E-Bike und S-Pedelec unterschieden. Hier nachzulesen:

Pedelec, E-Bike, S-Pedelec – Unterschiede

Doch unabhängig von dieser Klassifizierung enthalten alle diese Fahrzeuge einen Motor, einen Akku und ein wenig Elektronik. Sie sind damit deutlich schwerer als Fahrräder und haben auch größere Abmessungen. Doch vor allem unterliegen sie im Hinblick auf den Transport ganz bestimmten Vorschriften. Der Dreh- und Angelpunkt ist in diesem Zusammenhang der wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akku, also ein Gefahrgut:

 

Der E-Bike-Akku als Gefahrgut

Wenn von Stoffen oder Gegenständen beim Transport eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere für Leben und Sicherheit von Menschen ausgeht, werden sie vom Gesetzgeber als “Gefahrgut” bezeichnet und unterliegen scharfen Vorschriften.

E Bike Akkus - Gefahrgut Klasse 9Die Lithium-Ionen-Akkus zählen zu diesen Gefahrgütern (Gefahrgut Klasse 9: “verschiedene gefährliche Stoffe”). Denn sie können in Brand geraten oder explodieren (was auch immer wieder passiert: hier zu lesen (externer Link)).

Ob und wann ein solcher Lithium-Ionen-Akku beim E-Bike nun als Gefahrgut betrachtet wird und welche Vorschriften dann beim Transport greifen, lässt sich aus verschiedenen nationalen und internationalen Gesetzen, Abkommen und Regelungen ableiten.

Dabei gibt es zwar Überschneidungen, aber kaum Differenzen in der Betrachtungsweise und man kann in der Regel sauber trennen zwischen den Transportwegen Straße, Schiene, Wasser und Luft. Diese geltenden Regelwerke erwähnen wir weiter unten. Doch beginnen wir beim Akku-Hersteller:

 

Die Pflichten des Akku-Herstellers

Die Hersteller von E-Bike-Akkus müssen die Einhaltung der UN-Transportrichtlinie 38.3 nachweisen (per UN-T Zertifikat). Damit wird bestätigt, dass das betreffende Akku-Modell eine Reihe von Tests erfolgreich bestanden hat:

  • Höhen-Simulation
  • Thermische Prüfung
  • Schwingung
  • Schlag
  • Äußerer Kurzschluss
  • Aufprall / Quetschtest
  • Überladung
  • Erzwungene Entladung.

Und sowohl die Hersteller, als auch alle nachfolgenden Händler müssen unaufgefordert eine “UN 38.3 Prüfungszusammenfassung” gemäß UN-Richtlinie 38.3.5 zur Verfügung stellen. Daraus gehen detaillierte Angaben zu Hersteller, Art und Aufbau des Akkus und Prüfungs-Umfang hervor.

Lesetipps:

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E-Bike Transport auf der Straße

Das ADR (Übereinkommen zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) regelt EU-weit Verpackung, Kennzeichnung, Ladungssicherung und Transport von Gefahrgut auf dem Landweg. Davon ist auch der Lithium-Ionen-Akku im E Bike betroffen:

Ist der Akku im Pedelec / E-Bike eingesteckt bzw. verbaut, fällt er unter die UN-Stoffnummer UN 3171 (batteriebetriebene Fahrzeuge). Damit ist der E Bike Akku (per Sondervorschriften SV 388 und SV 666) von den Gefahrgut-Vorschriften auf der Straße (resultierend aus der ADR) befreit.
Voraussetzungen:

  • der Akku ist unbeschädigt
  • der Versender verfügt über die Prüfungszusammenfassung des UN 38.3-Testes (siehe oben)
  • bei der Herstellung der Batterie wurde ein Qualitätsmanagementsystem zur Anwendung gebracht

Ist der Akku jedoch vom E-Bike getrennt und liegt nur bei, fällt er unter die UN-Stoffnummern UN 3480 bzw. UN 3481 (Lithium-Ionen-Batterien). Und damit gelten die Gefahrgut-Transport-Vorschriften des ADR. Daraus resultieren Pflichten für Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation, Fahrzeug-Kontrolle, Beladung und Ladungssicherung. Kommt es hierbei zu Versäumnissen, zieht das Bußgelder nach sich und kann bei Unfällen sehr unangenehme Folgen für den Verantwortlichen haben.

Das ADR sieht allerdings Freistellungen für bestimmte Mengen und Transport-Umstände vor, die im privaten Bereich größere Spielräume gewähren:

„1.1.3.1 Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung:
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:
a) Beförderungen … die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter (E Bike Akkus) einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. …“

Somit ist es also unbedenklich, den eigenen E Bike Akku im Fahrzeug zu deponieren und zu transportieren. Doch von der Pflicht zur angemessenen Ladungssicherung bist du damit nicht entbunden. Du solltest dir also vor dem ersten Transport Gedanken dazu machen und mit Behältern, Spanngurten und Dämmmaterial den gefahrfreien Transport deines E-Bike-Akkus vorbereiten. Denn der Akku benötigt Schutz gegen Bewegung, Hitze, Schlag, Schwingung, Feuchtigkeit, elektrischen Kontakt, usw.

Etwas anders wird im Rahmen der Freistellungen (ADR, 1.1.3.1) aber der gewerbliche Transport geregelt:

„Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:
c) Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden (also z. B. Radreise-Anbieter, die E Bike Akkus als Ersatz für die Teilnehmer im Begleitfahrzeug transportieren), … Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung (also z. B. Radreise-Anbieter, die gerade Akkus für den Eigenbedarf von A nach B transportieren);…“

(Anmerkungen des Autors in kursiv)

Damit wird deutlich, dass vor allem kommerzielle Anbieter und Dienstleister beim Transport von E Bike Akkus genau abklären müssen, was noch unter die ADR-Freistellungen fällt und was nicht. Zu diesen Dienstleistern zählen auch die Paketdienste und Versand-Dienstleister:

 

E-Bike auf dem Postweg verschicken

Der Versand eines E-Bikes mit fest eingestecktem Akku ist nach oben erwähnter Definition (UN 3171) also keine besondere Angelegenheit. Hier musst du lediglich die Obergrenzen für Abmessungen und Gewicht beachten und sorgfältig verpacken. Und du musst einen Versand-Dienstleister finden, der den Versand von E-Bikes anbietet.

Doch wenn es um den Versand eines ausgebauten E-Bike-Akkus geht (z. B. als Reklamation oder Retoure), benötigst du einen Dienstleister, der sich im Gefahrgut-Versand auskennt (Spedition) und es schränkt die verfügbaren Paket-Dienstleister drastisch ein. Denn viele Paketdienste schließen den Versand von E-Bike-Akkus kategorisch aus; nachzulesen in deren PDF-Merkblättern für den Gefahrgutversand.

Übrigens macht der Beipack eines zweiten (Ersatz-) E-Bike-Akkus beim Versand eines E-Bikes aus dem Paket sofort wieder einen Gefahrgut-Transport (UN 3481). Verschweige also niemals den zweiten Akku im Paket.

Und teile dem Versand-Dienstleister mit, wenn es sich um einen vermutlich „beschädigten“ E Bike Akku handelt. Denn von beschädigten Lithium-Ionen-Akkus geht nachweislich eine noch größere Gefahr aus. Da liegt es im Ermessen des Dienstleisters, den Auftrag trotzdem anzunehmen, selbst wenn der Akku fest im E-Bike eingesteckt ist.

Lesetipp:

Paketversand weltweit: Ein Abenteuer

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E-Bike mit dem Auto transportieren

E-Bikes wiegen gerne 20 bis 30 kg, Lasten-E-Bikes kommen sogar auf 40 kg Gewicht. Sie wiegen damit deutlich mehr als ein gewöhnliches Fahrrad und entwickeln wesentlich höhere Massenkräfte bei Richtungs- und Geschwindigkeits-Änderungen. Soll heißen: Fahrrad-Gepäckträger am Auto werden beim Transport von E-Bikes stärker belastet und bei Unfällen sind größere Schäden und Verletzungen möglich.

Am einfachsten für dich und auch am gesündesten für dein E-Bike ist in dieser Hinsicht der E Bike Transport im Fahrzeug-Innenraum; Van, Kleinbus oder Hochdachkombi vorausgesetzt. So genießt das E-Bike Wetterschutz sowie zusätzlichen Diebstahlschutz und du musst dir keine Gedanken über Belastung eines Fahrradträgers oder zusätzlichen Spritverbrauch machen. Lediglich eine mögliche Überhitzung des Akkus durch starke Sonneneinstrahlung und eine mangelhafte Fixierung des E-Bikes im Fahrzeug blieben hierbei noch als Gefahrenquellen.

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Lesetipps:

Trampen auf Radreisen – Tipps

E-Klapprad Kaufberatung

Laufrad ausbauen an Fahrrad und E-Bike

 

Für alle anderen kommt nur ein Fahrradträger in Betracht. Die gibt es als Dachträger und Heckträger in den verschiedensten Varianten und eben auch für E-Bikes. Was da beim Kauf alles zu beachten ist (Gewicht, Abmessungen, Geschwindigkeit, Zulassung, Beleuchtung, usw.), ganz gleich, ob du Fahrräder, Pedelecs oder E-Bikes transportieren willst, haben wir in folgenden Artikeln schon detailliert beschrieben:

Fahrradträger fürs Auto – Kaufberatung

Fahrradträger Testsieger

 

E-Bikes benötigen auf solchen Trägern allerdings etwas mehr Fürsorge:

  • Akku und Bordcomputer kannst du vom E-Bike trennen und im Fahrzeug-Innenraum deponieren. Es reduziert das Bike-Gewicht auf dem Träger und schützt die Anbauteile vor Witterung und Diebstahl. Allerdings musst du dann auch sicherstellen, dass dein E-Bike-Akku Vorschrifts-konform transportiert wird (siehe oben).
  • Für einen ausreichenden Diebstahlschutz reicht niemals die Hersteller-seitig am Fahrradträger verbaute Sicherung für Träger und Bikes. Da musst du mit hochwertigen Schlössern nachhelfen. Unsere Tipps dazu:

Fahrradschloss kaufen – Was beachten?

Fahrradschloss Testsieger

Fahrrad codieren – Wie sinnvoll ist das?

Fahrrad Alarmanlage – Kauftipps

Perfekter Fahrrad Diebstahlschutz

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E-Bike im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Neuseeland: Bike-Transport im BusverkehrIn Deutschland ist der öffentliche Personennahverkehr in Tarif- und Verkehrsverbünde gegliedert. Und jeder Verkehrsverbund hat in seinen Beförderungsbedingungen individuell festgelegt, unter welchen Bedingungen Fahrräder, Pedelecs, E-Bikes und E-Scooter befördert werden können.

Du musst dich also für den angedachten Bewegungsraum beim betreffenden Verkehrsverbund informieren. Und du kannst davon ausgehen, dass diese Regelungen immer wieder aktualisiert werden, um der neuen Mobilität in Zukunft mehr Raum zu verschaffen. Rechne also mit Änderungen im Laufe der Zeit.

Die wesentlichen Regelungen im Überblick (ohne Gewähr):

In der Regel werden E-Bikes hier den Fahrrädern gleichgestellt und auch mitgenommen, wenn der nötige Platz im Mehrzweckabteil (erkennbar am Fahrradsymbol in den Eingangsbereichen) vorhanden ist. Einen Anspruch hast du aber nicht. Und eine Stellplatz-Reservierung wird auch nicht angeboten. Darüber hinaus haben Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität (Behinderte, Rollstuhlfahrer, Kinderwagen) grundsätzlich immer Vorrang.

Bestimmte E-Bike-Varianten mit größeren Abmessungen (Liegeräder, Dreiräder, Tandems) können von der Mitnahme ausgeschlossen sein. Lässt sich das E-Bike zusammenlegen (Faltrad), geht es in der Regel als kostenfreies Handgepäck durch. Alle anderen E-Bikes erfordern eine separate Fahrkarte.

Lesetipp:

Fahrradmitnahme in Flugzeug, Schiff, Bahn & Bus

 

E-Bike im Schienen-Personenfernverkehr (SPFV)

Bahnhof Hua HinFaktisch hat die Deutsche Bahn (DB) zwar seit 1994 keine Monopolstellung mehr und muss sich seitdem dem Wettbewerb stellen, doch tatsächlich erreicht die Konkurrenz gerade einmal 1 % Marktanteil. Für die meisten E-Biker reicht also die Kenntnis der Beförderungsbedingungen der DB aus. Und die DB gibt sich hierbei große Mühe:

Alle Informationen zur Mitnahme von Fahrrädern, Fahrrad-Anhängern, E-Bikes, Pedelecs und E-Scootern sowie alle Antworten auf die Fragen rund um diesbezügliche Beförderungsangebote, Reservierungen, Preise, und die Behandlung des E-Bike-Akkus in IC, EC und ICE werden auf einer Seite angeboten: Fahrradmitnahme im Fernverkehr (externer Link).

Und du kannst davon ausgehen, dass hierbei im Hinblick auf den E-Bike-Akku die Vorgaben aus der RID (Regelung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter) berücksichtigt wurden.

Rechne aber auch bei der DB mit Anpassungen und Aktualisierungen in diesen Beschreibungen. Denn wenn der Gesetzgeber bei der RID nachschärft, hat das unter Umständen auch Auswirkungen auf die Beförderungsregelungen für E-Bikes.

Plane auch für Umsteige-Aktionen mehr Zeitreserve ein, denn mancher Bahnhof ist nicht barrierefrei, wenn du ein schweres E-Bike dabei hast.

 

E-Bike im Fernbus

Bus in NepalFahrräder werden von vielen Anbietern (mit diversen Einschränkungen) gegen Aufpreis mitgenommen, aber die Kapazität ist auf wenige Exemplare pro Bus beschränkt. Man muss also rechtzeitig buchen und die Fahrrad-Mitnahme reservieren.

Die Mitnahme von Pedelecs und E-Bikes wird von den meisten Fernbuslinien dagegen ausgeschlossen. Lediglich faltbare E-Bikes werden von manchen Linien toleriert.

 

E-Bike im Flugzeug

Fahrradkartons für FlügeDer internationale Flugverkehrsverband (IATA) hat in den “Dangerous Goods Regulations” (DGR) genau festgelegt, welche Gefahrgüter in welchen Mengen in Passagierflugzeugen und Frachtflugzeugen transportiert werden dürfen.

Danach werden Lithium-Ionen-Zellen im Passagierflugzeug lediglich bis max. 100 Wh Nennleistung im Handgepäck zugelassen, mit Sondergenehmigung bis max. 160 Wh. Weil E-Bike-Akkus diese Kapazitäts-Obergrenze überschreiten, ist deren Transport im Passagierflugzeug also grundsätzlich nicht zugelassen.

Manche Fluglinie erlaubt aber die Mitnahme von E-Bikes ohne Akku. Dann lässt du deinen Akku eben daheim und leihst dir am Zielort im Fachhandel den passenden Ersatz.

Alternativ kannst du die Flugreise ohne eigenes E-Bike antreten und am Zielort ein E-Bike samt Akku leihen. Diese Variante ist allerdings deutlich teurer als die Leihgebühr für einen Akku.

Achte also am besten schon beim E-Bike-Kauf darauf, dass dessen Akku weltweit gängig ist (Shimano, Bosch, Fazua), dann hast du gute Chancen, am Zielort den passenden Ersatz zu finden.

Lesetipps:

E-Bike Kaufberatung

E-Bike gebraucht kaufen

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E Bike Akku Lebensdauer erhöhen

Fahrrad im Flugzeug mitnehmen

 

Du könntest deinen E Bike Akku aber auch per Frachtflugzeug an den Zielort bringen lassen. Das ist allerdings relativ teuer und (du ahnst es schon) an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Eine Person mit entsprechender Gefahrgut-Schulung muss beauftragt werden (Spedition am Flughafen)
  • Der Akku muss Hersteller-seitig ein UN-T Zertifikat haben (siehe oben)
  • als Verpackung ist eine spezielle Gefahrgut-Kartonage vorgeschrieben
  • die Auszeichnung mit der korrekten UN-Stoffnummer (UN 3480 / UN 3481) ist vorgeschrieben
  • der Versender muss die „Shippers Deklaration“ für Gefahrgut beifügen.

E-Bike auf dem Schiff transportieren

Die Vorschriften für den Transport von Gefahrgut auf Wasserwegen ergeben sich aus:

  • ADN (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen)
  • GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt)
  • GGVSee (Gefahrgutverordnung See)
  • IMDG-Code (Beförderungsvorschrift für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr).

Reiseanbieter und Schiffspersonal stehen vor diesem Hintergrund in der Pflicht, im Rahmen ihrer Beförderungsbedingungen den Vorschrifts-konformen Transport von Gefahrgut zu regeln. Daraus resultieren für dich klare Vorgaben, ob ein E-Bike oder ein ausgebauter E-Bike-Akku mitgeführt werden darf oder nicht.

Du musst also bei jedem Dienstanbieter gezielt nachfragen, was erlaubt ist, ganz gleich ob Fähre, Ausflugsschiff, Flusskreuzfahrt oder Kreuzfahrtschiff. Und verschweige auf keinen Fall, dass du einen Ersatz-Akku im Gepäck mitführst.

 

Fazit zum E Bike Transport

Kaufst du Kleber oder Lackspray-Dosen im Baumarkt und fährst sie per Auto heim, bewegst du unter Umständen einen “Gefahrgut-Transport” und unterliegst den scharfen Vorschriften aus dem ADR (wenn die Mengen-Obergrenzen für die betreffende UN-Stoffnummer aus den ADR-Freistellungen überschritten werden). Das ist vielen nicht bewusst.

Beim Umgang mit dem E-Bike-Akku ist das nicht anders: Sogar viele Händler, Online-Shops und Fahrradgeschäfte lagern und versenden immer noch E-Bikes und E-Bike-Akkus ohne die Berücksichtigung der oben beschriebenen Vorgaben.

Und dich betrifft es, sobald du mehrere E-Bike-Akkus (von Familie, Freunden, usw.) im öffentlichen Raum bewegst. Ob du dann auf dem Dachträger deines Autos die maximal zulässige Dachlast einhältst oder nicht, wird vor diesem Hintergrund schon fast zur Nebensache.

 

All diesen Vorgaben und dem Aufwand rund um den E-Bike Transport kannst du übrigens aus dem Weg gehen, wenn du vor Ort ein E-Bike mietest. Die Bike-Sharing-Anbieter halten da mittlerweile für jeden Kunden das passende Gefährt bereit: Was du beim E-Bike mieten alles beachten solltest.

 

 

 

Lesetipps:

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Hinweise zu den Quellen:

Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (externer Link)

Das EU-Recht (externer Link)

 

 

 

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