E Bike Reifen für Pedelec, E-Bike und S-Pedelec – Was beachten?

E Bike ReifenWenn du für ein E Bike Reifen kaufen willst, gibt es eine ganze Menge zu beachten. Denn je nach Leistung und Ausstattung wird ein E Bike vom Gesetzgeber nicht als Fahrrad, sondern als Leichtmofa, Mofa oder sogar als Kleinkraftrad betrachtet. Und das hat massive Auswirkungen auf die Vorgaben für Felgen und Reifen. Ziehst du an deinem E Bike also die falschen Reifen auf, kann das empfindliche Konsequenzen für dich haben.

Wir beschreiben, welche Gesetze und Regelungen zu beachten sind und woran du die passenden E Bike Reifen erkennst. Dein Leitfaden für Pedelec, E-Bike und S-Pedelec Reifen.

* Dieser Beitrag enthält Werbelinks.

 

Inhaltsübersicht

 

 

Haftungsausschluss

Wir erläutern und zitieren in diesem Artikel gesetzliche Bestimmungen und verkehrsrechtliche Vorgaben. Sobald das geltende Recht Freiraum für Interpretation bietet, geben wir in diesem Rahmen unsere persönliche Auslegung wieder. Sämtliche Ausführungen dienen jedoch ausschließlich zur Information. Sie stellen keine rechtssichere Auskunft dar und bilden daher nicht die Basis für einen Rechtsanspruch.

 

Anforderungen an E Bike Reifen

Reifen zählen zu den sicherheitsrelevanten Bauteilen. Und im Vergleich zum Fahrrad unterliegen Reifen an einem E-Bike höheren Belastungen: Die Motor-Unterstützung sorgt für höhere Geschwindigkeit und stärkere Beschleunigungskräfte, Akku und Motor für höheres Gewicht. Zusätzlich sind beim Reifen hoher Pannenschutz, geringer Verschleiß und eine gute Bodenhaftung erwünscht.

Zeigt ein E Bike Reifen in diesem Anforderungs-Umfang gravierende Schwachstellen, kann das schnell zu vorzeitigem Ausfall oder bösen Unfällen führen. Um genau das zu verhindern, hat der Gesetzgeber Regeln aufgestellt. Auf diese Regeln gehen wir im Folgenden detailliert ein.

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Gesetzliche Vorgaben für E Bike Reifen

Reifen für Fahrräder sind nicht zulassungspflichtig. Du hast also die freie Wahl, wenn du Reifen kaufen willst. Und weil Pedelecs verkehrsrechtlich dem Fahrrad gleichgestellt sind (StVG § 1 Abs. 3), unterliegt die Pedelec-Bereifung ebenfalls keinerlei Einschränkung.

Doch für E Bike Reifen und S Pedelec Reifen sieht die Rechtslage da ganz anders aus. Denn tatsächlich sind Pedelec, E-Bike und S-Pedelec drei verschiedene Fahrzeug-Gattungen, die der deutsche Gesetzgeber verkehrsrechtlich auch sehr unterschiedlich eingestuft hat. Das ist vielen noch nicht bewusst.

Und weil diese Differenzierung eben auch Einfluss auf die Vorgaben zur Bereifung nimmt, solltest du die Unterschiede zwischen diesen Fahrzeugarten kennen, um die Inhalte dieses Artikels korrekt einordnen zu können:

Pedelec, E-Bike, S-Pedelec – Unterschiede

 

 

Die ECE-R75

Im Rahmen der europaweit gültigen Regelungen der UNECE* existiert mit der ECE-R75 auch eine Regelung zu den “Luftreifen für Krafträder und Mopeds”. Sie gilt für Fahrzeuge der Klasse L. Dazu zählen alle “zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeuge sowie leichte bis schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge”. Unter die Klasse L1e fallen damit auch die Pedelecs (L1e-A) und E-Bikes sowie S-Pedelecs (L1e-B).

Allerdings sind die Pedelecs per Verordnung EU Nr. 168/2013, Kap. 1, Art. 1 (h) von dieser Regelung (ECE-R75) wiederum befreit. Das ist auch nur logisch, weil sie ja den Fahrrädern gleichgestellt sind (StVG § 1 Abs. 3). Für alle anderen E Bike Varianten greift die R75.

* Die gesetzlichen Grundlagen zur R75:

  • Verordnung EU 2018/858
  • Verordnung EU Nr. 168/2013

 

Fazit zur R75 ohne Juristenlatein

Für Pedelecs gelten keine Beschränkungen, aber für E-Bikes und S-Pedelecs benötigst du Reifen mit Zulassung nach ECE-R75. Weil aber auch beim Pedelec schon höhere Belastungen (Geschwindigkeit und Beschleunigung sowie zusätzliches Gewicht durch Motor und Akku) auftreten, kann auch hier auf freiwilliger Basis ein nach ECE-R75 zugelassener Reifen nicht schaden.

Erfüllt ein E-Bike Reifen die ECE-R75, dann ist das an zwei Kennzeichnungen auf der Reifenflanke ablesbar:

  • am ECE-Zeichen “E x” im Kreis (die kleine Kennzahl im Kreis unten rechts beschreibt dabei das Land, in dem die Zulassung erfolgte (1 = Deutschland, 2 = Frankreich, usw.)
  • die Kennzeichnung “75R”.

 

Vorgaben zur Profilstärke

Zusätzlich müssen die Reifen an E-Bike und S-Pedelec ein Profil mit einer Mindest-Profiltiefe von 1 mm aufweisen: StVZO § 36 (3): “… Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.”

Auch hierbei sind lediglich Pedelecs ausgenommen, weil sie verkehrsrechtlich dem Fahrrad gleichgestellt sind und nicht als “Fahrrad mit Hilfsmotor” gelten.

Insofern sind schon Neureifen problematisch, die herstellerseitig weniger als 1 mm Profil im mittleren Bereich der Lauffläche aufweisen (z. B. weil geringer Rollwiderstand angestrebt wird). Hier drohen Bußgelder und Punkte!

 

E Bike Reifen für Pedelec, E-Bike und S-Pedelec

Unter Berücksichtigung der oben erwähnten verkehrsrechtlichen Vorgaben lassen sich nun für alle E-Bike Gattungen die jeweils geltenden Vorgaben ableiten:

 

Reifen für Pedelecs bis 25 km/h

Das Pedelec ist verkehrsrechtlich dem Fahrrad gleichgestellt (StVG § 1 Abs. 3). Folglich gibt es aus juristischer Sicht keine Vorgaben und Beschränkungen bei der Reifenwahl (sondern lediglich die Empfehlung zur Berücksichtigung zulässiger Felge-Reifen-Kombinationen nach ETRTO). Ein E-Bike-tauglicher Reifen macht aber dennoch Sinn, weil durch die Motor-Unterstützung höhere Belastungen auf den Reifen einwirken (siehe oben).

 

Reifen für E-Bikes bis 20 km/h

E-Bikes bis 20 km/h gelten verkehrsrechtlich als Leichtmofa (eingeordnet als Kleinkraftrad, sie unterliegen der StVRAusnV). Daraus resultieren die folgenden Vorgaben für Reifen und Felgen:

  • Felgendurchmesser von min. 26 Zoll bis max. 28 Zoll (StVRAusnV § 3 (1.2)*)
  • Reifenbreite maximal 1,75 Zoll (StVRAusnV § 3 (1.3)*)

* Abweichungen sind unter folgenden Bedingungen zulässig ( StVRAusnV § 3 (1.8)): “… wenn diese die Benutzung des Leichtmofas als Fahrrad (Pedalantrieb) auf ebener Strecke von mindestens 10 km Länge in einer Zeit von höchstens 30 Minuten bei einer höchsten Leistungsabgabe zwischen 80 und 100 Watt sicherstellen”.
(Anmerkung des Autors: Wer denkt sich so etwas nur aus?!)

Zusätzlich müssen die Reifen eine Zulassung nach ECE-R75 aufweisen, weil Fahrzeugklasse L1e-B (E-25).

 

Reifen für E-Bikes bis 25 km/h

E-Bikes bis 25 km/h gelten verkehrsrechtlich als Mofa (eingeordnet als Kleinkraftrad). Sie erfordern eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vom Kraftfahrtbundesamt (KBA). Aus dieser Betriebserlaubnis können Hersteller-seitige Vorgaben für Felgen und Bereifung des E-Bikes hervorgehen.

Zusätzlich müssen die Reifen eine Zulassung nach ECE-R75 aufweisen, weil Fahrzeugklasse L1e-B (E-25).

 

Reifen für E-Bikes bis 45 km/h

E-Bikes bis 45 km/h gelten verkehrsrechtlich als Kleinkraftrad (aber nicht mehr als Mofa, weil > 25 km/h). Sie erfordern eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vom Kraftfahrtbundesamt (KBA). Aus dieser Betriebserlaubnis können Vorgaben für Felgen und Bereifung des E-Bikes hervorgehen.

Die Reifen müssen Hersteller-seitig mit den im folgenden Zitat erwähnten Angaben gekennzeichnet sein: StVZO § 36 (7): “Reifenhersteller und Reifenerneuerer müssen Luftreifen für Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h mit ihrer Fabrik- oder Handelsmarke sowie mit Angaben kennzeichnen, aus denen Reifengröße, Reifenbauart, Tragfähigkeit, Geschwindigkeitskategorie, Herstellungs- bzw. Reifenerneuerungsdatum hervorgehen.”

Zusätzlich müssen die Reifen eine Zulassung nach ECE-R75 aufweisen, weil Fahrzeugklasse L1e-B (E-50).

 

Reifen für S-Pedelecs bis 45 km/h

Das S-Pedelec gilt als Kleinkraftrad. Es erfordert eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vom Kraftfahrtbundesamt (KBA). Aus dieser Betriebserlaubnis können Vorgaben für Felgen und Bereifung des S-Pedelecs hervorgehen.

Die Reifen müssen Hersteller-seitig mit den im folgenden Zitat erwähnten Angaben gekennzeichnet sein: StVZO § 36 (7): “Reifenhersteller und Reifenerneuerer müssen Luftreifen für Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h mit ihrer Fabrik- oder Handelsmarke sowie mit Angaben kennzeichnen, aus denen Reifengröße, Reifenbauart, Tragfähigkeit, Geschwindigkeitskategorie, Herstellungs- bzw. Reifenerneuerungsdatum hervorgehen.”

Zusätzlich müssen die Reifen eine Zulassung nach ECE-R75 aufweisen, weil Fahrzeugklasse L1e-B (E-50).

 

Die ETRTO-Felgen-Reifen-Tabelle

Wie beim Fahrrad auch, muss die Kombination aus Felge und Reifen beim E-Bike maßlich zueinander passen, sonst drohen Unfälle. Die zulässigen Kombinationen hat die ETRTO in einer Tabelle zusammengestellt, deren Anwendung wir in folgendem Artikel detailliert erklären:

Fahrrad Reifen und Felgen: Maße/Kombination

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Fahrradfelge austauschen: Anleitung

Alles über Fahrrad Speichen

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Pannenschutz beim E Bike Reifen

Dem Pannenschutz kommt bei E Bike Reifen eine deutlich höhere Bedeutung zu als beim Fahrrad. Denn der Aufwand zum Ausbau der Laufräder im Falle einer Reifenpanne ist in der Regel beim E-Bike deutlich größer. Allerdings treibt dieser Pannenschutz das Gewicht der Reifen und den Rollwiderstand in die Höhe.

Die renommierten Reifenhersteller haben dennoch gute Lösungen gefunden und bieten heute hochwertige Reifen an, die sowohl guten Pannenschutz, als auch gute Laufeigenschaften mitbringen. Investiere am besten von Anfang an in solche hochwertigen Reifen. Hier ist jeder Cent gut angelegtes Geld.

Zusätzlich solltest du bei Gelegenheit in einen Fahrradschlauch mit hohem Pannenschutz investieren. Das kann ein Butylschlauch mit erhöhter Wandstärke (Schwalbe Air Plus) sein oder ein Schlauch aus TPU (z. B. der Schwalbe Aerothan).

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Die Alterung der E Bike Reifen

Es ist bekannt, dass Gummireifen im Laufe der Zeit durch physikalische und chemische Prozesse zulasten ihrer Eigenschaften “altern”, selbst wenn sie nicht benutzt werden, sondern einfach nur lagern. Das ist bei E Bike Reifen nicht anders als bei Autoreifen.

Anstelle einer gesetzlichen Regelung existiert für den Autoreifen vor diesem Hintergrund die gängige Ansicht, dass neue Reifen auch noch mit drei (max. fünf) Jahren ordnungsgemäßer Lagerung als “fabrikneu” (neu) bezeichnet werden können, aber spätestens zehn Jahre nach Herstellungsdatum ausgewechselt werden sollen. Auf den E Bike Reifen projiziert bedeutet das: Achte beim Kauf der Reifen auf das Herstellungsdatum.

Zusätzlich zu dieser Alterung sind E Bike Reifen der Witterung und anderen Umgebungseinflüssen ausgesetzt, werden im Betrieb mehr oder weniger stark belastet und nutzen sich im Laufe der Zeit ab.

Doch mit ein paar einfachen Regeln lassen sich Verschleiß und Alterung an den E Bike Reifen verzögern:

  • vermeide Sonneneinstrahlung, wann immer es geht
  • suche immer Stellplätze mit Witterungsschutz
  • prüfe regelmäßig den Reifendruck und halte den Druck immer im Bereich der Hersteller-seitig empfohlenen Obergrenze
  • vermeide Vollbremsung und Kavalierstart
  • vermeide Kantenschläge und ähnliche schlagartige Belastungsspitzen
  • meide stark verunreinigte Wege und Straßen (Splitter, Scherben, Draht, Nägel, scharfe Gegenstände, usw.)
  • halte die Profilstärke im Auge (siehe oben).

 

Fazit zu den E Bike Reifen

Ganz gleich, ob du Pedelec, E-Bike oder S-Pedelec fährst, investiere in einen hochwertigen E-50 – Reifen mit höchstem Pannenschutz und achte beim Kauf auf das Herstellungsdatum. Dann bist du auf der sicheren Seite. Selbst bei den renommierten Reifenherstellern kostet dich das nicht mehr als 40 Euro pro Laufrad.

 

Hinweise zu den Quellen:

Das deutsche Verkehrsrecht (externer Link)

Das EU-Recht (externer Link)

 

 

 

 

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