E Scooter sind ein neuer Trend in der modernen Mobilität. Sie erleichtern Pendlern übermäßig lange Fußwege von bzw. zu den öffentlichen Verkehrsmitteln und füllen eine Nische zwischen Fahrrad und Motorroller.
Sie zählen als Last Minute Vehicles zu den Elektrokleinstfahrzeugen, nutzen Strom als Energiequelle, sind klein, relativ handlich und verfügen nicht selten über 50 km Reichweite mit einer Akkuladung.
Doch bevor du dir selber so einen Scooter zulegst, solltest du wissen, was erlaubt ist und was nicht. Des Weiteren solltest du dir vor einem Kauf genau überlegen, was du wirklich an Ausstattung benötigst und wo bzw. wie du den Scooter einsetzen wirst.
Wie ist die Rechtslage zur Nutzung im öffentlichen Raum? Welche Ausstattung müssen diese E-Tretroller haben? Und welcher E Scooter ist der Beste?
Ein Überblick zum E-Scooter und die Liste der Scooter Testsieger.
* Dieser Beitrag enthält Werbelinks.
Inhaltsverzeichnis
- Einordnung der E Scooter
- Die Rechtslage für E Scooter in Deutschland
- Vorgaben der eKFV zur Ausstattung der E Scooter
- Vorgaben der eKFV zur Nutzung der E Scooter
- Einsatzbedingungen und Produktauswahl
- Ausstattungs-Merkmale der E Scooter im Detail
- Kritik am E Scooter
- Alternativen zum E Scooter Kauf
- Die E Scooter Testsieger in der Übersicht
Einordnung der E Scooter
Ähnlich wie bei Pedelec, E-Bike und S-Pedelec herrscht auch im Bereich der Elektrokleinstfahrzeuge etwas Chaos im Rahmen der Nutzung verschiedener Begriffe. Und diese Verwechselungen sind nicht trivial, weil je nach Fahrzeugart unterschiedliche Gesetze und Verordnungen greifen.
Daher zunächst einmal eine Abgrenzung der Begriffe und Fahrzeugarten im Bereich der Elektrokleinstfahrzeuge, insbesondere im Hinblick auf die eKFV:
- Scooter: bedeutet übersetzt aus dem Englischen „Roller“
- Tretroller / Kickscooter: sind Roller ohne Motor
- E Scooter / E Tretroller / E Kickscooter: sind Tretroller mit Elektromotor-Unterstützung (hier gilt die neue eKFV)
- Segway Stehroller: fielen ehemals unter die Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) und fallen nun unter die eKFV. Die MobHV wurde ausgesetzt.
Folgend Fahrzeuge fallen dagegen nicht unter die eKFV:
- E Roller / Elektroroller: Motorroller mit Elektroantrieb (gelten als Leichtmofa oder Mofa)
- E Boarder, E Skateboards, Hoverboards, One-Wheels: zählen zwar zu den Elektrokleinstfahrzeugen, fallen jedoch nicht unter die eKFV, weil sie keine Lenkstange haben. Eine neue Verordnung für diese Fahrzeuge ist aber angedacht.
Lesetipps:
Pedelec, E-Bike, S-Pedelec – Unterschiede
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Die Rechtslage für E Scooter in Deutschland
In der Vergangenheit waren diese E-Tretroller noch ohne rechtliche Grundlage auf deutschen Straßen unterwegs. Das hat sich im Juni 2019 geändert:
Seit 15.06.2019 ist per eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) genau definiert, unter welchen Bedingungen die E Scooter im öffentlichen Raum betrieben werden dürfen.
Im Hinblick auf die rasant steigende Nachfrage und vor allem im Vergleich zur Rechtslage in anderen Staaten hat die deutsche Gesetzgebung recht spät reagiert. Allerdings profitiert der Nutzer jetzt von einer vernünftigen und realistischen Regelung, weil die bisherige Erfahrung im Umgang mit Scootern in die Gestaltung der Verordnung mit einfließen konnte.
Weil die meisten der bis zum Mai 2019 produzierten und verkauften E-Scooter den neuen Vorgaben definitiv nicht genügen, musst du aber aufpassen beim Kauf. Die Gefahr ist sehr groß, dass du einen E Tretroller zum Schnäppchenpreis ergatterst, der auch zukünftig nicht im öffentlichen Bereich zulässig ist, weil er niemals eine Betriebserlaubnis erhalten wird.
Solltest du schon einen Scooter besitzen, kannst du beim Hersteller anfragen, ob eine eKFV-Konformität nachträglich realisierbar ist. Andernfalls darfst du ihn nur noch in nicht öffentlichen Bereichen nutzen.
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Es bleibt aber noch abzuklären, inwieweit die Scooter in den öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen werden dürfen. Manche Verkehrsverbünde haben die Mitnahme bestimmter Elektrokleinstfahrzeuge untersagt (warum auch immer), andere erlauben die kostenlose Mitnahme von E Scootern ausschließlich im zusammengelegten Zustand als Handgepäck.
Die Entscheidungsbefugnisse hierzu liegen in den Händen der Bundesländer (Schiene) und Kommunen (Straße). Und die geltenden Bestimmungen für die Mitnahme eines E-Scooters gehen aus den Beförderungsbedingungen des betreffendes Verkehrsverbundes hervor. Da musst du dich für deinen angedachten Bewegungsradius also informieren.
Vorgaben der eKFV zur Ausstattung der E Scooter
- Maximalgeschwindigkeit: 20 km/h
- Nenn-Dauerleistung (Labormesswert) max. 500 Watt (hier ist nicht die Maximalleistung gemeint)
- zwei unabhängige Bremsen (eine davon mechanisch betätigt)
- Beleuchtungsanlage (Frontscheinwerfer, Rücklicht mit Bremslicht, Reflektoren vorne, hinten und seitlich auf den Laufrädern)
- Maximalmaße: B x H x L: 0,7 m x 1,40 m x 2 m
- Maximalgewicht ohne Fahrer: 55 kg
- Klingel oder Hupe (weil viele E Scooter akustisch nicht wahrnehmbar sind)
Vorgaben der eKFV zur Nutzung der E Scooter
- Keine Führerscheinpflicht
- Haftpflicht-Versicherungspflicht (Anlehnung an die Versicherungspflicht für Mofa und Moped mit max. 50 cm³ Hubraum)
- Versicherungsplakette in Form eines Aufklebers (wird jährlich erneuert)
- Fabrikschild mit Kennzeichnung als Elektrokleinstfahrzeug samt Nachweis der Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer am E Scooter
- keine Helmpflicht (Helm wird jedoch empfohlen)
- Mindestalter 14 Jahre (der ursprüngliche Vorschlag, eine auf 12 km/h begrenzte Scooter Version schon ab 12 Jahren zu erlauben, wurde verworfen)
- Anhänger sind nicht zulässig.
Die Verkehrsregeln für E Scooter:
- Gehwege und Fussgängerzonen sind tabu, nur Radwege und Straße (wenn ein Radweg fehlt) sind erlaubt. Daneben soll ein neues „Elektrokleinstfahrzeuge frei”- Schild bestimmte Wege individuell freigeben. Ist eine Einbahnstraße für Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung freigegeben, gilt dies auch für E Scooter.
- Gibt es gesonderte Fahrradampeln, gelten diese ebenfalls für Scooter.
Es gibt auch einen Bußgeldkatalog zu diesen Scootern. So werden beim Verstoß gegen geltende Regeln bis zu 70 Euro Bußgeld fällig. Für Alkohol am Steuer wird es dagegen richtig teuer, denn für E-Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.
Wenn du deinen Scooter im Rahmen einer Reise in ein anderes Land mitnimmst, solltest du dich vorab auf jeden Fall zeitnah über die dort geltenden Gesetze zur Nutzung informieren. Denn auch in anderen Ländern werden / wurden die Gesetze angepasst und es sind Bußgelder fällig, wenn gegen diese Vorschriften verstoßen wird.
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Einfluss der Einsatzbedingungen auf die Produktauswahl
Um den für dich passenden Scooter zu finden, solltest du zunächst genau definieren, wie und wo du ihn einsetzen wirst. Denn daraus leiten sich die Anforderungen für die Ausstattung im Detail ab. Aber auch Größe und Gewicht des Fahrers nehmen Einfluss:
- Fahrstrecke: Akkugröße, Reichweite, Motorleistung
- Straßenbelag: Reifengröße, Reifenart (Luft/Vollgummi), Akkuleistung, Federung
- Steigungen: Akkuleistung, Gewicht, Bremsen
- Fahrstil: Akkuleistung, Motorleistung, Reichweite
- Einsatz-Intensität: Ladezeit, Reichweite, Akkugröße
- Fahrergewicht: Tragkraft, Gewicht
- Fahrergröße: Höhe der Lenkstange
- Transport: Gewicht, Faltbarkeit, Größe
Ausstattungs-Merkmale der E-Scooter im Detail
Im Folgenden sind die einzelnen Ausstattungs-Merkmale im Detail erklärt und die aktuell auf dem Markt verfügbare Variantenvielfalt beschrieben. Das erleichtert dir die Eingrenzung auf die für dich infrage kommenden Scooter.
• Motorleistung
Motoren mit weniger als 350 Watt Leistung gehen bei hügeligem Gelände schnell in die Knie und schneiden bei der Beschleunigung auch schon auf ebener Strecke schlechter ab. Fahrspaß ist also erst mit mindestens 350 Watt Leistung garantiert.
Hüte dich davor, eigenmächtig deinen E Scooter zu tunen. Damit erlischt die ABE des Fahrzeugs und du musst mit saftigen Strafen rechnen, wenn es im Rahmen einer Kontrolle auffällt. Darüber hinaus verlierst du sicher den Versicherungsschutz und haftest im Falle eines Unfalls vollständig aus deiner eigenen Tasche.
• Akkuleistung und Ladezeiten
Die Scooter-Akkus bieten von 4Ah bis 14Ah Kapazität, je nach gewünschter Reichweite. Lithium-Ionen-Akkus sind dabei wesentlich leichter und leistungsstärker als Blei-Gel-Akkus. Die Lebensdauer der Lithium-Ionen-Akkus wird angegeben mit bis zu 50.000 km bzw. 1.500 Ladezyklen. In der Realität erreichen viele Nutzer gerade einmal zwischen 500 und 800 Ladezyklen. Je höher die Akku-Kapazität, desto seltener muss der Akku aufgeladen werden. Aber desto schwerer ist er auch.
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Die Ladezeit beträgt je nach Modell und Akkugröße 2 bis 5 Stunden. Hinterfrage vor dem Kauf, ob der Akku austauschbar ist und unternehme später im Betrieb alles nur erdenkliche, um deinen Scooter-Akku bestmöglich zu schonen.
Du strebst sicher den Kauf eines E-Scooters mit austauschbarem Akku an. Dann verliert der Scooter nach dem Ende der Akku-Lebenszeit nämlich nicht seinen Wert und landet auf dem Sondermüll. Doch bedenke, dass der Lithium-Ionen-Akku für sich betrachtet als „Gefahrgut“ eingestuft ist (UN 3480) genauso wie bei einem E-Bike. Und das hat massive Auswirkungen, wenn du den Akku (getrennt vom E-Scooter) im öffentlichen Raum transportierst. Denn dann greifen die scharfen Vorschriften des ADR (Übereinkommen zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße). Alle Infos dazu:
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• Reichweite
Einer der wichtigsten Auswahl-Kriterien beim Kauf eines Scooter ist die Reichweite. Überlege dir vor dem Kauf, für welche Distanzen du den Scooter einsetzen wirst. Berücksichtige dabei auch Anstiege und die Straßenverhältnisse.
Die Herstellerangaben zur Reichweite sind lediglich Richtwerte und in der Regel etwas zu hoch angegeben. Je nach Fahrergewicht, Geländebeschaffenheit, Straßenqualität und Fahrstil erreichst du geringere Werte oder aber auch noch höhere Werte.
Beschleunigung aus dem Stand, Anstiege und schlechter Straßenbelag saugen besonders viel Energie. Vermeide auch das Fahren mit Spitzengeschwindigkeit. Und generell gilt: je intensiver du bei Beschleunigung und Fahrt mit unterstützt, desto höher ist die erzielbare Reichweite. Die Scooter lassen sich auch ganz ohne motorisierte Unterstützung bewegen wie gewöhnliche Tretroller.
• Eigengewicht
Je leichter ein Scooter, desto komfortabler ist er im Handling (tragen, transportieren, manövrieren) und desto weniger Energie wird verbraucht, wenn der Motor zugeschaltet wird. Kunststoff, Aluminium und Carbon zählen folglich zu den bevorzugt verbauten Materialien.
Doch vor allem Art und Größe der Akkus nehmen Einfluss aufs Gewicht: Blei-Gel Akkus sind schwerer als Lithium-Ionen Akkus.
Die leichtesten Modelle kommen auf ca. 7 kg, die schwersten Modelle dagegen auf 20 kg oder mehr. Leichtbauweise hat natürlich seinen Preis.
Überlege dir vor dem Kauf eines Scooters, wie häufig du deinen Scooter später tragen musst (z.B. bei der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln) und wie wichtig dir ein geringes Gewicht ist.
• Tragkraft
In der Regel werden zwischen 90 und 120 kg als Tragkraft angegeben. Als leichte Person hast du hier natürlich mehr Spielraum in der Auswahl eines preiswerteren Scooters. Allerdings bietet ein Scooter wenig Möglichkeiten, um zusätzliche Ladung zu transportieren.
Auf die Mitnahme einer weiteren Person solltest du aber generell verzichten. Das ist nämlich nicht erlaubt, auch nicht bei Unterschreitung der Gewichts-Obergrenze.
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• Bremssystem
Zwei unabhängige Bremssysteme sind Pflicht (duales Bremssystem). Meist sind Scheiben- oder Trommelbremsen verbaut. Vorne elektronische Betätigung, hinten mechanische Betätigung (Fußbremse). Die mechanische Bremse gewährleistet auch bei leerem Akku noch ein sicheres Bremsen.
Scheibenbremsen sind effektiver, aber auch teurer als Trommelbremsen. Dagegen sind Trommelbremsen verschleißärmer.
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Bei Gefälle lässt sich auch per Motorbremse bremsen. Ist der Scooter mit einem Rekuperationsfunktion (z.B. KERS) ausgestattet, kannst du durchs Bremsen den Akku unterwegs in Grenzen aufladen.
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• Beleuchtungsanlage
Vorschrift nach eKFV ist eine Beleuchtungsanlage mit Frontscheinwerfer, Rücklicht, Bremslicht, Reflektoren vorne, hinten, seitlich und an den Laufrädern. Die Scheinwerfer müssen nicht fest montiert sein. Blinker sind nicht vorgeschrieben.
• Reifen
Es werden Reifen von 5″ bis 12″ Außendurchmesser verbaut. Je rauer oder weicher der Untergrund, desto größer und breiter die erforderliche Bereifung für einen angemessenen Fahrkomfort und die Fahrsicherheit. Es kommen bei den Scootern Vollgummireifen, luftgefüllte Reifen und Luftkammerreifen zum Einsatz:
- Vollgummi: schwer, unkomfortabel, aber pannensicher
- Luftbereifung: leichter, höherer Fahrkomfort, mehr Grip auf nasser Fahrbahn und Schotterwegen, aber Pannen-anfällig
- Luftkammerbereifung: gute Dämpfung, pannensicher, leichter als Vollgummi
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• Größe und Faltmaße
Die Lenkstange hat oft Teleskop-Funktion und lässt sich noch um weitere 10 cm herausziehen. Für den Transport wird sie zusammen geklappt. Oft lassen sich auch die Lenkgriffe einklappen. Ebenso ist manche Scooter in der Breite zu falten. Je kompakter der gefaltete Scooter, desto handlicher ist er für einen Transport.
Achte aber bei aller Kompaktheit auch auf den Diebstahlschutz. Ideal ist hierzu eine Öse oder Öffnung in der Rahmen-Konstruktion, durch die sich ein Schloss fädeln lässt. Und schließe den E Scooter stets an einen festen Gegenstand, wenn er im öffentlichen Raum abgestellt wird.
Besonders große Fahrer sollten vor dem Kauf testen, ob die Lenkerhöhe ausreichend hoch bemessen ist.
• Tacho und Computer
Der Bordcomputer dient zur Anzeige aller relevanten Daten bezüglich Fahrbetrieb und Akkuzustand und erlaubt die Bedienung von Beleuchtung, Tempomat und Hupe. Bei manchen Scootern wird über Bluetooth eine Verbindung zum Smartphone hergestellt. Dann erfolgen Steuerung und Anzeige der Fahrdaten per kostenloser App vom Hersteller über das eigene Handy.
Übliche Funktionen und Anzeigen:
- Ladestatus des Akkus
- Geschwindigkeit
- Durchschnittsgeschwindigkeit
- gefahrene Strecke in km
- Tagesstrecke in km
- Fahrzeit
- Temperatur.
• Ständer
Wahlweise hat der Scooter einen Seitenständer, eine Parkposition oder eben keinen Ständer. Bei der Parkposition liegt der Scooter durch eine bestimmte Stellung der Lenkstange vorne auf dem Trittbrett auf.
• Weitere mögliche Ausstattung
- Kickstart-Funktion (schont den Motor)
- Tempomat (Cruise Control): E Scooter hält die Geschwindigkeit
- Federung
- Rekuperationsfunktion (die Bremsenergie wird zum Laden des Akkus genutzt): KERS-System. Ist beim E Scooter wegen der relativ kurzen Strecken nicht unbedingt notwendig und sinnvoll.
• E Scooter mit Sitz
E-Scooter mit Sitz fallen nicht unter die eKFV, sondern unter die EG-Fahrzeugklasse L1e (Kleinkraftrad bis 45 km/h). Hier besteht Führerscheinpflicht und ab 20 km/h Höchstgeschwindigkeit Helmpflicht. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten richten sich nach dem Alter:
- Ab 16 Jahren mit Fahrerlaubnis AM, bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Ab 18 mit Fahrerlaubnis 1, 2 oder 3. bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
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Kritik am E-Scooter
Natürlich hat der E-Scooter nicht nur Vorteile, sondern eben auch einige Nachteile und zieht stellenweise Kritik auf sich.
Infrastruktur: Die notwendige Infrastruktur für den Scooter Boom hat enormen Nachholbedarf. So fehlen öffentliche Ladestationen und die verfügbaren Radwege sind stellenweise überlastet. Hier drängt sich eine Neuverteilung der zur Verfügung stehenden Verkehrsflächen auf. Aber so etwas wird seine Zeit benötigen, selbst wenn der Handlungsbedarf durch die Corona-Pandemie noch offensichtlicher geworden ist.
Gepäck/Ladung: Scooter sind baulich bedingt nicht geeignet für einen Transport von zusätzlichem Gepäck oder Lasten.
Der Akku ist in der Regel lediglich spritzwassergeschützt (IPX4). Folglich ist das Fahren bei Regen und vor allem Starkregen keine gute Idee. Für Allwetter-Fahrer eine ganz klare Einschränkung in der Nutzung.
Nachhaltigkeit und Umweltbilanz: Es ist viel minderwertige Ware auf dem Markt, die schneller durch Verschleiß zu Schrott wird, als man sich das denkt. Insbesondere die in Sharing-Systemen verwendeten Geräte halten meist nicht einmal 3 Monate.
Auch die Umweltbilanz der Lithium-Ionen-Akkus sieht nicht sehr positiv aus. Des Weiteren ist die Herstellung dieser Akkus sehr energieintensiv.
Lesetipp:
Die größten Unfallgefahren für Zweiradfahrer
Alternativen zum Scooter Kauf
In vielen Städten gibt es analog zu den existierenden Fahrrad Verleih-Systemen auch Scooter Sharing-Systeme. Sie werden durch Privat-Anbieter bereitgestellt, sind jedoch meist integraler Bestandteil des öffentlichen Nahverkehrs. So werden zukünftig auch die Nutzungskosten in die öffentlichen Tarifsysteme integriert. Diese Verleih-Systeme stellen eine Alternative zum Kauf eines eigenen Scooters dar.
Ebenso bieten Autohersteller beim Verkauf ihrer Elektroautos optional schon oft einen E Scooter als „Beipack“ an. Und wenn nicht, bietet dein Arbeitgeber vielleicht das E Scooter Leasing an.
Vor einem E-Scooter Kauf solltest du folglich einmal hochrechnen, welche Variante für dich die beste Lösung darstellt. Das muss also nicht der Kauf eines eigenen E-Tretrollers sein.
Lesetipps:
Entscheidungshilfe beim Fahrradkauf
Die E Scooter Testsieger in der Übersicht
Mit der eKFV hat die Nutzung des E-Scooters endlich eine legale Grundlage in Deutschland. Die meisten Modelle aus der Zeit vor der eKFV genügen dieser Verordnung aber leider nicht und sind somit für die Nutzung im öffentlichen Raum tabu.
Die Hersteller haben zwar mittlerweile ihre Produkt-Palette auf die neuen Vorgaben ausrichten können, doch wirklich viele brauchbare Exemplare mit Straßenzulassung gibt der Markt zur Zeit noch nicht her.
So fielen bei der Stiftung Warentest im April 2020 von 7 getesteten E Scootern gleich 5 Modelle als mangelhaft durch (und das nicht nur wegen krebserregenden Substanzen in den Lenkergriffen).
Wir haben dennoch einige E Scooter gefunden, die nicht nur immer wieder als Testsieger und Kauftipp in Erscheinung treten, sondern auch in den Rezensionen der Käufer positiv auffallen. Alles andere haben wir bewusst gestrichen. Genauso wie Modelle, die wegen starkem Eingriff in den Datenschutz auffällig wurden (Registrierung und App erforderlich, usw.).
Die wirklichen E Scooter Testsieger:
Die E Scooter Testsieger im Online-Handel:
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STREETBOOSTER One bei Amazon (Werbung*)
Lesetipps:
Reklamation bei Fahrrad und E-Bike
Hinweise zu den Quellen:
Das deutsche Verkehrsrecht (externer Link)
Das EU-Recht (externer Link)
Unsere Tipps
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