E Bike Verkehrsregeln und Vorschriften – was ist wo erlaubt?

E Bike Verkehrsregeln und VorschriftenWenn du dich mit einem E-Bike im öffentlichen Raum bewegst, solltest du genau wissen, was erlaubt ist und was nicht. Denn da gelten fürs E Bike Verkehrsregeln und Vorschriften, die schnell übersehen werden.

Wo liegen die Unterschiede zwischen Fahrrad, Pedelec und E-Bike? Was ist mit welchem E-Bike erlaubt? Welche Verkehrswege dürfen befahren werden? Wo darf geparkt werden? …

Ein Leitfaden für alle E-Bike-Gattungen zu Mindestalter, Führerschein-, Kennzeichen-, Versicherungs- und Helmpflicht, zu Kindersitz, Anhänger, Bereifung, Transport und weiteren Vorschriften:

* Dieser Beitrag enthält Werbelinks.

 

Inhaltsübersicht zu den E Bike Verkehrsregeln

 

Pedelec oder E Bike – der Unterschied

Die Bezeichnung „E Bike“ hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch als Sammel-Begriff für Pedelecs, E-Bikes und S-Pedelecs etabliert. Doch im Detail muss verkehrsrechtlich sehr genau zwischen diesen unterschiedlichen Fahrzeug-Klassen differenziert werden:

Im ersten Schritt lässt sich grob gliedern in Pedelec und E-Bike:

  • Pedelec: Der Motor unterstützt nur, wenn du auch in die Pedale trittst.
  • E-Bike: Der Motor unterstützt dich auch, wenn du nicht in die Pedale trittst.

Im nächsten Schritt wird innerhalb dieser Fahrzeug-Klassen verkehrsrechtlich noch nach Leistung differenziert:

  • Pedelec bis 25 km/h Unterstützung: ist dem Fahrrad gleichgestellt
  • S-Pedelec bis 45 km/h Unterstützung: ist dem Kleinkraftrad gleichgestellt
  • E-Bike bis 20 km/h Unterstützung: ist dem Leichtmofa gleichgestellt
  • E-Bike bis 25 km/h Unterstützung: ist dem Mofa gleichgestellt
  • E-Bike bis 45 km/h Unterstützung: ist dem Kleinkraftrad gleichgestellt

Wenn du alles über die Unterschiede zwischen diesen Fahrzeugen wissen willst: Pedelec, E-Bike und S-Pedelec – die Unterschiede.

Diese verkehrsrechtliche Unterscheidung hat Auswirkungen auf die Zulassung für Kindersitz und Anhänger, die Benutzung bestimmter Verkehrswege, Führerschein-, Kennzeichen-, Versicherungs- und Helmpflicht und einiges mehr. Auf diese Unterschiede gehen wir im Folgenden detailliert ein.

 

Mindestalter fürs E-Bike

  • Pedelec: kein Mindestalter, aber Empfehlung: erst ab 14 Jahre
  • E-Bike bis 20 km/h: Mindestalter 15 Jahre (FeV § 10 (3))
  • E-Bike bis 25 km/h: Mindestalter 15 Jahre (FeV § 10 (3))
  • E-Bike bis 45 km/h: Mindestalter 16 Jahre (FeV § 10 (1))
  • S-Pedelec bis 45 km/h: Mindestalter 16 Jahre (FeV § 10 (1))

 

Führerscheinpflicht

  • Pedelec: keine Führerscheinpflicht
  • E-Bike bis 20 und bis 25 km/h: keine Führerscheinpflicht, Mofa Prüfbescheinigung für alle nach dem 01.04.65 Geborenen erforderlich (FeV § 5 (1)), solange kein Führerschein (egal welche Klasse) vorliegt
  • E-Bike bis 45 km/h und S-Pedelec: Führerschein Klasse AM erforderlich (ist im Auto-Führerschein enthalten)

 

Wo du mit dem E Bike fahren darfst

• Pedelec:

  • Es gelten die Verkehrszeichen für Radfahrer.
  • Benutzungspflichtige Radwege müssen befahren werden (StVO § 2 Abs. 4).
  • Die Befahrung von Waldwegen ist erlaubt, solange die Regelungen der betreffenden Bundesländer eingehalten werden (z. B. Mindest-Wegbreite, usw.).
  • Fahrradstraßen sind erlaubt.

• E-Bike bis 20 km/h und bis 25 km/h:

  • Einbahnstraßen in Gegenrichtung sind nicht erlaubt.
  • Die Befahrung von Fahrradstraßen ist nicht erlaubt. Ausnahme: Sie sind für Kraftfahrzeuge freigegeben.
  • Waldwege sind nicht erlaubt.
  • Radwege innerorts: nur zulässig, wenn mit Schild „Mofa frei“ oder „E-Bike frei“ gekennzeichnet.
  • Radwege außerorts: generell zulässig (StVO § 2 (4): „Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen“).

• E-Bike bis 45 km/h:

  • Einbahnstraßen in Gegenrichtung sind nicht erlaubt.
  • Die Befahrung von Fahrradstraßen ist nicht erlaubt. Ausnahme: Sie sind für Kraftfahrzeuge freigegeben.
  • Waldwege sind nicht erlaubt.
  • Radwege und Fußwege sind nicht erlaubt.

• S-Pedelec bis 45 km/h:

  • Einbahnstraßen in Gegenrichtung sind nicht erlaubt (auch nicht, wenn sie ausdrücklich für E-Bikes und Mofas zugelassen sind).
  • Die Befahrung von Fahrradstraßen ist nicht erlaubt. Ausnahme: Sie sind für Kraftfahrzeuge freigegeben.
  • Waldwege sind nicht erlaubt.
  • Radwege und Fußwege sind nicht erlaubt.
  • Beim S-Pedelec muss das Licht übrigens immer eingeschaltet sein (StVO § 17 (2a)).

Die Verkehrszeichen für Radfahrer, E-Bike, Pedelec und E-Scooter haben wir in einem separaten Artikel detailliert beschrieben: Verkehrszeichen für Fahrrad und E-Bike.

 

Wie schnell du mit dem E Bike fahren darfst

Fahrrad schneller machenDie Klassifizierung der E-Bikes nach Geschwindigkeit (20 / 25 / 45 km/h) bezieht sich lediglich auf die Begrenzung der motorisierten Unterstützung, aber nicht auf eine maximal zulässige Geschwindigkeit. Du darfst also mit Beinkraft deutlich schneller fahren, wenn es denn erlaubt ist:

Der Gesetzgeber hat die Geschwindigkeitsbegrenzungen für Kraftfahrzeuge im öffentlichen Raum in der StVO § 3 (3) geregelt. Damit gelten sie auch für E-Bikes (20 / 25 / 45 km/h) und S-Pedelecs.

Weil das Pedelec verkehrsrechtlich aber dem Fahrrad gleichgestellt und somit kein „Kraftfahrzeug“ ist, greift hier lediglich die Vorgabe aus StVO § 3 (1): „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. …“.

Daraus resultieren fürs Pedelec enorme Freiheiten. Gehe sorgsam damit um, denn im Schadensfall kann dir unter Umständen Fahrlässigkeit nachgesagt werden. Wenn es dennoch zum Unfall kommt: Tipps zur Schadensabwicklung beim Fahrradunfall.

Übrigens kann dir eine Dashcam helfen, deine Unaschuld zu beweisen, wenn dich andere Verkehrsteilnehmer in einen Unfall verwickeln. Unsere Tipps zur datenschutzkonformen Dashcam.

Lesetipp:

E-Bike-Fahranfänger-Tipps

 

Versicherungs- und Kennzeichenpflicht

Fürs Pedelec existiert keine Versicherungs- und Kennzeichenpflicht. Deine Privat-Haftpflicht-Versicherung steht für entstandene Schäden gerade. Lasse dir den konkreten Leistungsumfang aber sicherheitshalber von deiner Versicherung bestätigen.

Für E-Bikes bis 20 / 25 / 45 km/h sowie S-Pedelecs besteht dagegen Versicherungs- und Kennzeichenpflicht. Und beim Versicherungs-Umfang kannst du zur Haftpflicht-Versicherung nach eigenem Ermessen auch eine Kasko-Versicherung abschließen.

 

Wo du dein E Bike parken darfst

• Pedelecs

Für alle versicherungspflichtigen Zweiräder gelten fürs Parken die gleichen Vorschriften wie für Autos. Daraus resultiert, dass lediglich Pedelecs auf dem Gehweg abgestellt werden dürfen (solange Fußgänger nicht behindert werden).

• E-Bikes (20 / 25 / 45 km/h) und S-Pedelecs

E-Bikes (20 / 25 / 45 km/h) und S-Pedelecs müssen dagegen auf der Straße abgestellt werden, solange das Parken auf dem Gehweg nicht ausdrücklich per Verkehrszeichen 315 (Parken auf dem Gehweg) oder per Parkflächen-Markierung erlaubt ist. Für sie gelten auch Parkscheibe und Parkschein-Pflicht, und zwar ohne „Platzsparer-Bonus“ (mehrere E-Bikes auf einer Stellfläche mit nur einem Parkticket). Zwar dulden die Ordnungshüter es oft, wenn E-Bikes auf dem Gehweg abgestellt werden, doch einen gesetzlichen Anspruch kannst du daraus nicht ableiten.

Du besorgst dir also am besten schon vor der ersten Ausfahrt eine Plastiktasche für den Schutz deiner Parkscheine gegen Bewitterung. Und hebe den Abrissteil deines Parkscheins immer gut auf, denn du wärst nicht der Erste, dem sie das Parkticket vom Bike stehlen. Oder du bezahlst die Parkgebühren gleich per Handy. Klebe den Parkschein auf deinen Scheinwerfer (so wie die Motorradfahrer es auch tun). Analog dazu solltest du dir auch eine abschließbare Parkscheibe aus Hartplastik zulegen, die sich per Vorhängeschloss z. B. an den Speichen fixieren lässt.

Besonders ärgerlich in diesem Zusammenhang: Manch ein Autofahrer schiebt ein ordnungsgemäß abgestelltes E-Bike (samt Parkschein) gerne von einem geräumigen Parkplatz, weil er (irrtümlicherweise) denkt, dass der E-Bike-Halter sein Bike ja auch leicht irgendwo auf dem Gehweg hätte abstellen können. Da hat es schon häufiger Ärger gegeben.

Besteht keine Parkschein-Pflicht, dürfen E-Bikes natürlich platzsparend abgestellt werden.

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Natürlich solltest du für dein E-Bike auch ein sehr hochwertiges Schloss nutzen. In unserer Fahrradschloss Kaufberatung haben wir die unterschiedlichen Schlösser verglichen, in unserem Artikel Fahrradschloss Testsieger erwähnen wir die Favoriten. Zusätzlich kannst du dein E-Bike codieren lassen und / oder eine Alarmanlage nutzen: Fahrrad Alarmanlage Kaufberatung.

 

Helmpflicht beim E Bike

Fahrradhelm TestsiegerPedelecs und E-Bikes bis 20 km/h sind von der Helmpflicht befreit. Hier wird aber dennoch ein Helm empfohlen, wie beim Fahrrad auch.

Ab einer Motor-Unterstützung von über 20 km/h, also für alle anderen E-Bikes (25 / 45 km/h) sowie S-Pedelecs schreibt das StVO in § 21a (2) einen „geeigneten Schutzhelm“ vor. Nach unserem Verständnis muss das nicht obligatorisch ein Helm nach Prüfnorm ECE R22-05 (Motorradhelme) sein.

Unsere Tipps zu Fahrrad- und E-Bike-Helmen:

 

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Lesetipp:

Verkehrssicherheit beim Radfahren erhöhen

 

Kindersitz auf dem E Bike

Fahrradhelm - Fahrrad KindersitzAuf Pedelecs und E-Bikes (20 / 25 / 45 km/h) ist die Mitnahme von Kindern im Kindersitz erlaubt. Allerdings müssen die Kinder auf E-Bikes mit 25 und 45 km/h ebenfalls einen „geeigneten Schutzhelm“ tragen (StVO § 21a (2)).

Auf S-Pedelecs sind Kindersitze bedingt zulässig. Das setzt die Änderung in der Typgenehmigung voraus. Und auch hier besteht Helmpflicht für die mitgenommenen Kinder.

Unsere Tipps zum Kauf von Kindersitzen: Kindersitz Kaufberatung.

 

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Anhänger am E Bike

Die verkehrsrechtlichen Vorschriften für den Betrieb von Anhängern ergeben sich aus dem Zugfahrzeug.

FahrradanhängerEin Anhänger hinter einem Pedelec wird also dem Fahrradanhänger gleichgestellt (StVZO, § 61a). Du darfst hier bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr befördern. Der Fahrer muss aber mindestens 16 Jahre alt sein (StVO § 21 (3)).

Anhänger hinter E-Bikes (20 / 25 / 45 km/h) und S-Pedelecs werden dagegen als “Anhänger für Kleinkrafträder” betrachtet. Sie sind damit zwar von der Zulassungspflicht befreit ( FZV § 3 Satz (2) 2. f) und benötigen kein Kennzeichen und keine HU. Aber sie sind für die Beförderung von Personen nicht zugelassen (StVZO § 32a).

Für die Nutzung an E-Bikes bis 45 km/h und S-Pedelecs muss der betreffende Anhänger zusätzlich ausdrücklich für 45 km/h zugelassen und mit einer Kupplung in „amtlich genehmigter Bauart“ ausgestattet sein.

Unsere Tipps zum Kauf von Fahrradanhängern und zum Bau eines Fahrradanhängers.

 

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E-Bike Transport mit Auto, Bahn, Bus, Schiff, Flugzeug

Fahrradkartons für FlügeUnabhängig von der verkehrsrechtlichen Einordnung haben Pedelec, E-Bike und S-Pedelec eines gemeinsam: Sie beziehen die notwendige elektrische Energie aus einem Lithium-Ionen-Akku. Und dieser Akku ist ein Gefahrgut, sobald du ihn vom E-Bike trennst.

Das hat massive Auswirkungen auf die Vorschriften für Transport, Ladungssicherung, Verpackung und Deklaration. All diese Vorschriften für den E-Bike-Transport per Auto, Schiff, Bus, Bahn und Flugzeug sowie den Versand auf dem Postweg haben wir hier detailliert beschrieben: E-Bike Transport – was beachten?

Weitere Lesetipps hierzu:

Fahrradträger fürs Auto – Kaufberatung

Fahrradträger Testsieger

Fahrrad im Flugzeug mitnehmen

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Verkehrsregeln im Ausland

Die Ausführungen in diesem Artikel beziehen sich ausschließlich auf das deutsche Verkehrsrecht. Im Ausland kann die verkehrsrechtliche Einordnung der E-Bikes ganz anders aussehen. Sobald du also Transport, Lagerung oder Nutzung eines E-Bikes im Ausland geplant hast, musst du dich eingehend über die dort geltenden Vorschriften informieren. Da kann schon der falsche Helm zum Problem werden. Erste Tipps hiezu: Verkehrsregeln für Radfahrer im Ausland.

 

Umbauten am E Bike

Pedelec, E-Bike und S-Pedelec unterliegen der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) und der EMV-Richtlinie (2014/30/EU) und müssen der DIN EN 15194 entsprechen. Der Hersteller muss demzufolge unter anderem die folgenden Nachweise für sein E-Bike vorlegen können:

  • eine Risikoanalyse
  • den Nachweis der Betriebsfestigkeit aller sicherheitsrelevanten Bauteile
  • den EMV-Nachweis
  • die CE-Konformitätserklärung.

Änderst du nach dem Kauf etwas an den sicherheitsrelevanten Komponenten (z. B. Lenker, Vorbau, Gepäckträger, Bremsanlage, usw.), entspricht das E Bike nicht mehr den oben erwähnten Nachweisen, verliert die Betriebserlaubnis und du büßt die Hersteller-Garantie ein. Darüber hinaus wird im Schadensfall keine Versicherung für entstandene Schäden aufkommen. Du solltest also genau wissen, für welche Umbauten du eine Freigabe vom Fahrzeughersteller benötigst: Infos über Umbauten am E-Bike.

 

Bereifung am E Bike

E Bike ReifenJe nach verkehrsrechtlicher Einordnung unterliegt auch die Bereifung der E-Bikes unterschiedlichen Vorschriften, was Reifenart, Reifenbreite und Profiltiefe angeht. Alle Infos dazu: E-Bike-Reifen für Pedelec und E-Bike.

Weitere Lesetipps:

Fahrradreifen kaufen – Was beachten?

Fahrradschlauch Kaufberatung

Wie funktioniert Fahrrad Flickzeug

 

Fazit zu den E Bike Verkehrsregeln

Für alle, die sich mit einem Pedelec bis 25 km/h Unterstützung zufriedengeben, ist der Umfang der E Bike Verkehrsregeln überschaubar und die Freiheiten sind groß genug für unbeschwerten Fahrspaß. Doch sobald ein Kennzeichen- und Versicherungs-pflichtiges E-Bike angeschafft wird, musst du verdammt aufpassen, dass deiner Aufmerksamkeit nichts entgeht.

 

 

Hinweise zu den Quellen:

Das deutsche Verkehrsrecht (externer Link)

Das Deutsche Institut für Normung (externer Link)

Das EU-Recht (externer Link)

 

 

Weitere Infos zum Pedelec

E-Bike Kaufberatung

E-Bike gebraucht kaufen

E-Bike Akku Reichweite erhöhen

E Bike Akku Lebensdauer erhöhen

E-Bike im Winter nutzen

 

 

 

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