EES und ETIAS – neue Reisebestimmungen für den Schengen-Raum

EES und ETIASIn den Jahren 2025 und 2026 treten mit EES und ETIAS verschärfte Einreisevorschriften für Drittstaatsangehörige in Kraft. Sie enthalten Vorgaben für „Kurzzeitaufenthalte“ in Mitgliedsstaaten des Schengen-Raumes.

Im Wesentlichen geht es dabei um die Erfassung von Daten über Reisende, vereinfachten Informationsaustausch über die Landesgrenzen der Mitgliedsstaaten hinweg und um mehr Sicherheit gegen unerlaubten Aufenthalt im Schengen-Raum.

Wir beschreiben die Auflagen aus EES und ETIAS, erklären die Begriffe Kurzzeitaufenthalt, Drittstaatsangehörige, Schengen-Raum sowie Visumbefreiung und du erfährst, ob du von EES und ETIAS betroffen bist. Zusätzlich ordnen wir EES und ETIAS international ein.

* Dieser Beitrag enthält Werbelinks.

 

Inhaltsübersicht

 

Wer von EES und ETIAS betroffen ist

Betroffen von EES und ETIAS sind „Kurzzeitaufenthalte“ „visumbefreiter Drittstaatsangehörige“. Erklären wir zunächst die Begriffe

  • Drittstaatsangehörige
  • Kurzzeitaufenthalt
  • Visumbefreiung

 

Drittstaatsangehörige

Drittstaatsangehörige sind alle Bürger, die nicht Staatsangehörige der Europäischen Union (EU), Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz sind.

 

Kurzzeitaufenthalt

Als Kurzzeitaufenthalt gelten Aufenthalte bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen. Darunter fallen in der Praxis hauptsächlich touristische Reisen, Geschäftsreisen und Verwandtschaftsbesuche.

 

Visumbefreiung

Um die Visumpflicht für solche Kurzzeitaufenthalte zu erleichtern, werden seit 2018 per EU-Visum-Verordnung EU 2018/1806 Staatsangehörige bestimmter Länder von der Visumpflicht befreit oder lediglich zu einem preiswerten Kurzzeitvisum (Schengen-Visum) verpflichtet. Diese Länder führen wir weiter unten auf.

 

 

Schengen-Raum

Der Schengen-Raum ist eine Gemeinschaft von aktuell 29 europäischen Staaten, die gegenseitig auf Personengrenzkontrollen verzichten. Der Name geht zurück auf den Ort, in dem die Verträge Form angenommen haben in den 80er und 90er Jahren.

 

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Europäisches Einreise-/Ausreisesystem (EES)

Das EES soll im Oktober 2025 in Kraft treten. Es regelt die Registrierung von Drittstaatsangehörigen bei der Einreise in EES-Anwenderstaaten direkt an der Landesgrenze und ersetzt zukünftig den Einreisestempel im Reisedokument.

Registriert werden dabei personenbezogene Daten, unter anderem Fingerabdrücke und Gesichtsbild, sowie Einreisen, Ausreisen und Einreiseverweigerungen.

Durch die Anwendung des EES werden innere Sicherheit und Informationsaustausch innerhalb der EU gefördert und Identitätsbetrug und illegales Reisen unterbunden.

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Länder, die EES anwenden

Folgende Länder werden EES anwenden:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.

 

Europäisches Reiseinformations- und Reisegenehmigungs-System (ETIAS)

Mit Inkrafttreten von ETIAS benötigt jeder visumbefreite Drittstaatsangehöriger für Kurzzeitaufenthalte zusätzlich zu den üblichen Reisedokumenten eine ETIAS-Reisegenehmigung. Sie wird online beantragt und kostet 7 €. Für Personen unter 18 und über 70 Jahre ist die ETIAS-Reisegenehmigung kostenfrei erhältlich.

Folgende Angaben werden im Antrag abgefragt: Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort und -land, Staatsangehörigkeit, Wohnanschrift, Kontaktdaten (E-Mail, Mobilfunknummer, usw.), Ausbildung, Arbeitserfahrung, Einreiseland, Informationen zu Gesundheitszustand, bisherige Reisen in Krisengebiete und eventuelle Abschiebungen sowie Einträge im Strafregister.

In der Regel erfolgt die Zusendung der Reisegenehmigung nur wenige Minuten nach Absendung des Antrags. Bei besonderem Prüfungsbedarf kann es sich allerdings bis zu 30 Tage hinziehen. Du solltest deinen Antrag also entsprechend frühzeitig einreichen.

Die ETIAS-Reisegenehmigung hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Sie erlischt aber vorzeitig, wenn das im Antrag verwendete Reisedokument (z. B. der Reisepass) vorzeitig abläuft. Das Ablaufdatum der betreffenden Reisedokumente solltest du also ebenfalls im Blick behalten, um nicht aus Versehen in einen unerlaubten Aufenthalt zu rutschen.

Die ETIAS-Reisegenehmigung berechtigt zu den oben beschriebenen Kurzzeitaufenthalten, garantiert aber kein Einreiserecht. Es obliegt weiterhin den Grenzschutzbeamten, deine Einreise zu erlauben oder zu verweigern.

 

Länder, die ETIAS anwenden

In folgenden Ländern findet ETIAS Anwendung:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern*.

*Zypern ist Mitglied der EU, aber kein Mitglied des Schengen-Raumes. Recherchiere, ob es hier eine Sonderbehandlung gibt.

Lesetipps:

Reiseinfos – alle Länder

Beste Reisezeit – alle Länder

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Wer die ETIAS-Reisegenehmigung benötigt

Die Staatsangehörigen folgender Länder müssen für die Einreise in ETIAS-Anwenderstaaten eine ETIAS-Genehmigung vorweisen können:

Albanien, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Föderierte Staaten von Mikronesien, Georgien, Grenada, Guatemala, Honduras, Hongkong, Israel, Japan, Kanada, Kiribati, Kolumbien, Kosovo, Macau, Malaysia, Marshallinseln, Mauritius, Mexiko, Moldau, Montenegro, Neuseeland, Nicaragua, Nordmazedonien, Osttimor, Palau, Panama, Paraguay, Peru, Salomonen, Samoa, Serbien, Seychellen, Singapur, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südkorea, Taiwan, Tonga, Trinidad und Tobago, Tuvalu, Ukraine, Uruguay, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika (USA), Vereinigtes Königreich (UK).

 

Europäische Zusammenschlüsse im Überblick

Im Zusammenhang mit den oben beschriebenen Einreisevorschriften aus EES und ETIAS sorgt die Zuordnung der Anwenderstaaten aus den bekannten europäischen Zusammenschlüssen (EU, Schengen-Raum, EWR, EFTA, usw.) schnell für Verwirrung.

Der Übersichtlichkeit halber haben wir deshalb die Mitgliedschaft aller europäischen Staaten zu den einzelnen Zusammenschlüssen in einer Grafik (Stand: 2025) dargestellt (Legende: siehe unter der Tabelle):

EU-Schengen-EWR-EFTA-EES-ETIAS-Tabelle

 

Legende zur Grafik

  • EU: Europäische Union
  • Schengen-Raum: Wegfall der Grenzkontrollen
  • EWR: Europäische Freihandelszone
  • EFTA: Europäische Freihandelsassoziation
  • x: Mitglied
  • P: Beitrittsverhandlungen pausieren
  • B: Beitrittskandidat
  • Z: Zugehörigkeit nicht eindeutig
  • U: Unabhängigkeit nicht eindeutig
  • iE: in Entwicklung
  • eM: ehemaliges Mitglied

 

Reisegenehmigungs-Systeme außerhalb des Schengen-Raumes

Viele Länder außerhalb des Schengen-Raumes betreiben schon seit Jahren ein ähnliches Reisegenehmigungs-System wie ETIAS, jeweils mit individuellen Vorgaben. Beispiele:

Insofern ziehen die Schengen-Mitgliedsstaaten mit EES und ETIAS jetzt nach und modernisieren ihr Aufenthalts-Genehmigungssystem. Es wird digitaler und effizienter.

Bedingt durch die hohe Anzahl Teilnehmer-Länder (29) war die Umsetzung dieses Projekts sehr komplex und abstimmungsintensiv. Die Einführung wurde daher schon mehrfach verschoben. Wir werden berichten, wenn sich am aktuellen Stand der Planung etwas ändern sollte.

 

Haftungsausschluss

Dieser Artikel stellt keine rechtssichere Beratung dar, sondern dient lediglich zu deiner Information. Er soll dir einen kurzen, stark vereinfachten Überblick zu den gesetzlichen Neuerungen geben. Der Verständlichkeit halber haben wir daher bewusst auf die detaillierte Schilderung der vielen Ausnahmen und Sonderregelungen verzichtet. Um zu klären, ob du von ETIAS tatsächlich betroffen bist oder nicht, solltest du also gegebenenfalls in einem Konsulat oder einer Botschaft deines Landes nachfragen.

 

 

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